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Video: The Video Republic

Der Rundfunk ist „Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung“, die Freiheit der Presse ist „schlechthin konstituierend für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Diese beiden Leitsätze betreffs die verfassungsrechtliche Rolle der Medien hat das Bundesverfassungsgericht so oft verwendet, dass Juristen sie heute wie Mantras zitieren. Aber in welchem Umfang trifft diese Aussage eigentlich noch zu? Ist nicht in der Zwischenzeit ein ganz anderes Medium dabei, „schlechthin konstituierend“ für unsere Staatsordnung zu werden? Und welche rechtlichen Folgen ergeben sich daraus?

Das Video „The Video Republic“ bringt dieses Problem gekonnt auf den Punkt.

Die Fragen am Ende des Videos noch mal zum langsam lesen:

But if it´s democracy, do politicians have any business here?
If it´s free speech, should everyone be able to make a video?
If it´s public space, should private companys own it?

Zur Webseite des Think Tanks „Demos“, der das Video gemacht hat.

(via)

, Telemedicus v. 08.11.2008, https://tlmd.in/a/1031

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