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VG Wort rüstet zum Kampf gegen Google Books

Seit ihrem Start ist die Google Buchsuche Inhabern von Urheberrechten ein Dorn im Auge: Nun wollen deutsche Autoren und Verlage geschlossen gegen die digitale Datenbank vorgehen. Für die „Book Search“ hat Google über 7 Millionen Bücher eingescannt. Nutzer können diese Dokumente via Volltextsuche durchstöbern; bei Treffern werden ihnen kleine Ausschnitte aus den Büchern („snippets“) angezeigt. All dies geschieht bisher ohne Zustimmung der Urheber. Eine Sammelklage („class action“) der amerikanische Autorengewerkschaft Authors Guild endete im Oktober 2008 mit einem Kompromiss. Der ist grundsätzlich für alle Rechteinhaber verbindlich ist – auch für diejenigen, die am Prozess gar nicht beteiligt waren.
In der aktuellen Ausgabe von „politik und kultur“ des Deutschen Kulturrates erläutert Christian Sprang (Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels) sehr verständlich, welche rechtlichen Möglichkeiten gegen einen solchen Vergleich bestehen:

„Allerdings erlaubt das US-Recht bei der class action das sog. optingout, d.h. den Austritt von Betroffenen aus der class, der es den Ausgetretenen ermöglichen soll, unabhängig vom Prozess bzw. Vergleich mit dem Beklagten zu verhandeln. Dies ist auch den deutschen Verlagen und Autoren hier möglich. (…) Damit hat [der Betroffene] in der gegebenen Situation folgende vier Optionen: 1. Er kann sich für ein opting-out aus dem Vergleichsvorschlag entscheiden. (…) 2. Er kann in seiner sub-class bleiben, aber gegen den gesamten Vergleichsvorschlag oder Teile davon bei Gericht Einwände erheben. (…) 3. Er kann in seiner sub-class bleiben, auf die Erhebung von Einwänden verzichten und im Falle der Genehmigung des Vergleichsvorschlags seine Ansprüche unter dem Vergleich anmelden. (…) 4. Er kann gar nichts tun.“

Letztes ist für die deutschen Rechteinhaber keine Option: Imre Török vom Verband deutscher Schriftsteller bezeichnet den Kompromiss als „Ausverkauf von Urheberrechten“ (pdf). Deswegen will der Verband zusammen mit dem Börsenverein des deutschen Buchhandels gegen den Vergleich vorgehen. Die VG Wort soll mittels Erweiterung der Wahrnehmungsverträge damit beauftragt werden, Einwände gegen den Vergleichsvorschlag zu erheben.

Zum Artikel in der puk.

, Telemedicus v. 21.01.2009, https://tlmd.in/a/1123

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