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VG Wort beschließt Kompromiss zu Google Books

Die Verwertungsgesellschaft Wort hat sich auf ihrer Mitgliederversammlung am vergangenen Samstag auf einen Kompromiss über die umstrittene Digitalisierung von Büchern durch Google geeinigt. Der Beschluss sieht vor, dass die VG Wort bestimmte Rechte aus dem sog. „Google-Settlement” für Autoren und Verlage gemeinsam wahrnimmt. Ein Freibrief für Google bedeutet dies jedoch nicht, denn die VG Wort zieht gleichzeitig deutsche Werke aus dem Digitalisierungsprogramm von Google zurück.
Google Settlement

Das sog. „Google Settlement” ist ein Vergleich, den Google mit den US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden aushandeln konnte. Diese hatten gegen die Digitalisierung ihrer Werke in den USA geklagt. Nach langen Verhandlungen einigte man sich jedoch unter anderem auf eine Opt-out-Regelung, sowie eine pauschale Vergütung. Der Vergleich wirkt nicht nur für amerikanische, sondern auch für ausländische Autoren und Verleger: Er gilt für alle Autoren und Verleger, deren Werke auch in den USA erscheinen – also durchaus auch für viele deutsche.

Der Beschluss der VG Wort

Die VG Wort hat nun beschlossen, die Rechte aus diesem Vergleich für ihre Mitglieder wahrzunehmen. Das bedeutet jedoch nicht, dass nun alle Werke aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft von Google digitalisiert werden dürfen. Vielmehr hat die VG Wort festgelegt, dass zunächst alle Vergütungen für solche Werke eingezogen werden sollen, die bis zum 5. Mai 2009 bereits durch Google digitalisiert wurden. Für alle weiteren in Deutschland erschienenen Werke wurde die Opt-out-Option gezogen, so dass diese nicht durch Google gescannt werden dürfen.

Die VG Wort hat jedoch die Möglichkeit, Google für vergriffene Werke Lizenzen einzuräumen, wenn die Urheber dem zustimmen. Außerdem kann die VG Wort digitale Vervielfältigungen „zum ausschließlichen Zweck der Anzeige von bibliographischen Daten im Internet” erlauben.

Perspektiven

Wie genau es nun weitergeht, ist noch offen. Denn das „Google Settlement” wird derzeit in den USA noch durch die Kartellbehörden geprüft. Ende des Jahres muss außerdem noch das New Yorker Prozessgericht dem Vergleich zustimmen. Dr. Robert Staats, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Wort, sieht in dem aktuellen Beschluss der Verwertungsgesellschaft deshalb vor allem „eine sinnvolle Lösung für den Fall, dass das Settlement in den USA endgültig bestätigt wird”.

Telemedicus wird sich mit den Hintergründen in den nächsten Tagen eingehend befassen.

Zur Pressemeldung der VG Wort.

, Telemedicus v. 25.05.2009, https://tlmd.in/a/1326

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