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VG Neustadt bestätigt Schleichwerbung in Sat.1-Ostershow

Wie die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt LMK mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Neustadt eine Klage von Sat.1 abgewiesen, mit der eine Beanstandung wegen Schleichwerbung aufgehoben werden sollte.
In der Sendung „Jetzt gehts um die Eier! Die große Promi-Oster-Show“, die im Jahr 2006 ausgestrahlt wurde, war mehrmals ein überdimensionaler goldfarbener Osterhase mit rotem Halsband und Schriftzug im Bild zu sehen, ebenso wie Werbebanner der Herstellerfirma. Die daraufhin von der LMK ausgesprochene Beanstandung (Telemedicus berichtete) wollte Sat. 1 jedoch nicht hinnehmen. Der Sender brachte vor, dass die Veranstaltung im Gerry-Weber-Stadion in Halle von einer externen Firma organisiert worden sei. Für deren Werbeverträge mit Dritten sei man aber nicht verantwortlich sei. Im Übrigen habe es sich um aufgedrängte Werbung gehalten, deren Übertragung, wie auch bei sonstigen Sportveranstaltungen, unvermeidbar gewesen sei.
Das Gericht folgte dieser Argumentation aber nicht und wies die von Sat.1 vorgenommene Gleichstellung mit Praktiken der Sportübertragung zurück. Auf der Grundlage einer detaillierten Analyse der zugrunde liegenden Verträge, so die LMK, sei das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass sich Sat.1 als Inhaberin der Rechte am Sendeformat und als Vertragspartnerin der Mitwirkenden, u. a. Hella von Sinnen und Hugo Egon Balder, nicht auf die Auslagerung der Vor-Ort-Organisation berufen könne. Die bei der Übertragung von Sportveranstaltungen vielfach erkennbare Werbung dürfe deshalb ins Bild kommen, weil der Informationswert eines Trainerinterviews, des Berichts von einem Fußballspiel oder einer Skiabfahrt die Wirkung der mitübertragenen Werbung übersteige. Bei einer Unterhaltungssendung sei dies aber nicht der Fall.

„Das Urteil ist eine wichtige Unterstützung der Landesmedienanstalten im Kampf gegen Schleichwerbung“,

erklärte der Direktor der LMK, Manfred Helmes. Das Urteil bestätige und vertiefe die vorhandene Rechtsprechung, die es aufgrund der besonderen Fallgestaltung konsistent fortentwickele. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht die Möglichkeit der Berufung ausdrücklich zugelassen, wovon Sat. 1, so DWDL, auch Gebrauch machen will.

Das Urteil liegt noch nicht im Volltext vor.

Zur PM der LMK.

Zur Vorgeschichte bei Telemedicus: Schleichwerbung bei Sat. 1 Ostershow.

, Telemedicus v. 07.04.2008, https://tlmd.in/a/740

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