Das Urteil des VG Münster zur Rundfunkgebührenpflicht von Computern ist nun im Volltext verfügbar. Das Gericht hatte Ende September festgestellt, dass für internetfähige PCs nicht zwangsläufig Rundfunkgebühren fällig werden. Aus den Entscheidungsgründen:
„Inzwischen könnte u.a. auch mit Notebooks, UMTS-Handys, WLAN-Handys oder PDAs- und MDAs-Smartphones, internetfähigen Navigationssystemen, sogar mit internetfähigen Kühlschränken Rundfunk empfangen werden. Da aber bei derartigen Geräten ein Bereithalten zu vielen anderen Zwecken als (nur) zum Empfang von Rundfunk möglich ist, kann aus dem bloßen Besitz dieser multifunktionalen Empfangsgeräte nicht mehr automatisch auch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.“
Telemedicus wird sich in den nächsten Tagen noch ausführlicher mit dem Fall beschäftigen.