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VG Münster entscheidet gegen Rundfunkgebühren für PCs

Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass für einen Computer nicht zwangsläufig Rundfunkgebühren anfallen und gab damit der Klage eines Studenten gegen den WDR statt (Az. 7 K 1473/07).

„Während man herkömmlichen Fernseh- oder Radiogeräten schon beim Besitz davon ausgehen könne, dass sie zum Empfang bereitgehalten werden, weil eine andere Verwendung in der Regel ausgeschlossen sei, verhalte es sich bei Computern, Handys oder ähnlichen neuen Empfangsgeräten anders. Da diese auch für viele andere Zwecke bereitgehalten werden könnten, könne aus dem bloßen Besitz nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden, so das Verwaltungsgericht.“

Weiter bei DWDL.

, Telemedicus v. 06.10.2008, https://tlmd.in/a/997

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