Das Verwaltungsgericht Köln hat das strikte Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen Telefonspammer in drei Verfahren bestätigt. Gegenstand dieser Verfahren war das Einschreiten der BNetzA gegen drei österreichische Unternehmen, die deutschlandweit unter der Marke „Friedrich Müller®“ auftreten und Verbraucher mit Werbeanrufen belästigen. Die BNetzA ordnete an, dass 51 Rufnummern der Firmen abgeschaltet werden müssen. Außerdem wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot verhängt. Zu Recht wie das Kölner Gericht nun entschied.
Das Gericht betonte, dass die „Einverständniserklärungen“ unwirksam seien, die die Kunden der Unternehmen bei der Bestellung von Waren und der Teilnahme von Glücksspielen auszufüllen hatten. Mit den „Einverständniserklärungen“ sollten die Kunden einer Weitergabe ihrer Daten an andere „Friedrich Müller®“-Unternehmen und dem Empfang von Werbeanrufen zustimmen. Nach Ansicht des Gerichts sei es aber für den Kunden nicht überschaubar, wer tatsächlich Zugriff auf die Daten habe und wer ihn zu Werbezwecken anrufen dürfe.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Fünf weitere Verfahren sind noch anhängig.