Und wieder einmal RTL gegen die KJM:
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klagen von RTL gegen zwei Beanstandungen durch die Niedersächsische Landesmedienanstalt abgewiesen. Diese wurden auf Empfehlung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vorgenommen: Darin wurde RTL nicht nur ein Jugendschutzverstoß sondern auch die Verletzung der Menschenwürde vorgeworfen.
Der Vorsitzende der KJM, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring begrüßte in einer Pressemitteilung das Urteil:
Damit wird die Spruchpraxis der KJM auch für ihre weitere Arbeit bestätigt und klargestellt, dass Menschenwürdeverletzungen oder Jugendschutzverstöße in Fernsehsendungen keinen Platz haben dürfen.
Im November 2004 hatte RTL in verschiedenen Sendungen über Misshandlungen eines älteren, hilflosen Mannes durch seine Pflegerin berichtet. Der Schwerpunkt der Berichterstattung lag dabei nach Meinung der KJM auf den Misshandlungsszenen, deren Ziel vor allem in der voyeuristische Befriedigung der Zuschauer gelegen habe. Insbesondere seien die gezeigten Ausschnitte nicht mehr vom Berichterstattungsinteresse abgedeckt gewesen.
In der RTL-Sendung „Die Autohändler“, ebenfalls im November 2004 ausgestrahlt, wurde nach Ansicht der KJM gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen. Das Verhalten der beiden Hauptfiguren sei geeignet gewesen, negativ auf das Geschlechtsrollenbild von Kindern und Jugendlichen zu wirken.
Insbesondere um den vermeintlichen Verstoß gegen die Menschenwürde entzündet sich zwischen den Parteien jetzt abermals Streit. Der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring stellte in einer weiteren Pressemitteilung daher nochmals klar:
Die Menschenwürdeverletzungen sind aufgrund der Art und Weise der journalistischen Darstellung festgestellt worden.
Diese sei voyeuristisch und reißerisch gewesen. Grundsätzlich begrüße die KJM zwar die investigative Absicht des Beitrags, gesellschaftliche Missstände aufzudecken. Die Entscheidung beziehe sich aber nicht auf das Berichtsthema, sondern auf die Art und Weise der Informationsvermittlung.
RTL-Chefredakteur Peter Kloeppel sieht die Situation naturgemäß anders, in der Pressemitteilung der KJM wird er wie folgt zitiert:
Gesellschaftliche Missstände können nur dann den Zuschauern eindringlich nahe gebracht werden, wenn sie auch bildlich dokumentiert werden dürfen.
Obwohl eine Berufung nicht zulässig ist, überlegt sich RTL nach Angaben der FAZ vom 09.02.2007 welche weiteren juristischen Schritte getätigt werden können. Tatsächlich ist fraglich und kaum feststellbar, wo denn die Grenze zwischen unzulässigem Voyeurismus und angemessener Berichterstattung gezogen werden muss…