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VG Berlin befreit weitere Provider von Vorratsdatenspeicherung

Das VG Berlin hat Ende Januar erneut gleich mehrere Provider von der Vorratsdatenspeicherung befreit. In einer einstweiligen Anordnung entschied es zugunsten von debitel, mobilcom, klarmobil und callmobile, dass die Bundesnetzagentur vorerst keine Maßnahmen gegen die Mobilfunkprovider einleiten dürfe, weil diese die Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt haben. Ein weiterer Beschluss erging zugunsten von domainfactory, einem großen Webhostingunternehmen aus Bayern.
Das Gericht bestätigte dabei im Wesentlichen seine bereits bekannte Argumentation: Unverhältnismäßig sei einzig die Pflicht der Provider, die Kosten der Vorratsdatenspeicherung zu tragen. Die Pflicht zur Speicherung selbst war ausdrücklich nicht Gegenstand der Prüfung.

„Wie bereits im Verfahren VG 27 A 232.08 mit Beschluss vom 17. Oktober 2008 geschehen, weist die Kammer zur Vermeidung von Missverständnissen auch hier darauf hin, dass weder die Wirksamkeit der europarechtlich (Richtlinie 2006/24/EG) vorgegebene Vorratsdatenspeicherungspflicht noch die Verfassungsmäßigkeit der Umsetzung dieser Richtlinie in § 113a TKG in nationales Recht für die vorliegende Entscheidung von Bedeutung ist.“

An der Rechtsauffassung des Gerichts hat sich also nichts verändert. Interessant ist jedoch, dass mittlerweile doch eine ganze Reihe von Providern Rechtsschutz vor dem VG Berlin gesucht haben. Noch Ende letzten Jahres hatte uns die Deutsche Telekom im Rahmen unserer Recherchen zum Jahresausblick mitgeteilt, dass man dort die Entscheidungen aus Berlin kritisch sehe und sich lieber den gesetzlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung beugen wolle. Anscheinend sehen das viele Konkurrenten anders.

Der aktuelle Beschluss zu den Mobilfunkprovidern im Volltext (PDF).

Telemedicus ausführlich zu den vorherigen Entscheidungen.

(via)

, Telemedicus v. 15.04.2009, https://tlmd.in/a/1254

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