Jürgen Emig, ehemaliger Sportchef des Hessischen Rundfunks, wurde kürzlich vom Frankfurter Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Der Grund: Ihm wird vorgeworfen, sich wegen Untreue, der Bestechlichkeit als Amtsträger und der Beihilfe zur Bestechung schuldig gemacht zu haben. Emig hatte über die Firma SMP, an der seine Frau beteiligt war, für den HR Sponsorengelder eingeworben. Diese hatte er aber nicht wie vereinbart vollständig an den Sender abgeführt, sondern teilweise für sich selbst einbehalten. Der epd hat nun ein Interview mit ihm geführt, indem es um seine Sicht der Dinge geht:
epd: Herr Emig, die Staatsanwaltschaft und das Landgericht Frankfurt haben Ihnen einen „Verrat an der Rundfunkfreiheit“ vorgeworfen. Sie sind jetzt quasi ein öffentlich abgeurteilter Verräter. Wie fühlt man sich da?
Emig: Man muss da etwas tiefer einsteigen. Was verstehen wir unter Rundfunkfreiheit? Dass ich die Programmautonomie und all die damit verbundenen Begriffe aufgegeben habe, ja. Aber das ist ja nur möglich gewesen, indem der Sender mitgespielt hat, indem diese Drittmittelfinanzierung vom Hessischen Rundfunk sehr dankend entgegengenommen wurde. Weswegen ich auch das Gefühl hatte, eher als Geschäftsmann zu agieren denn als Programmverantwortlicher. Deshalb kann ich nach dieser Verhandlung und diesem Urteil diesen Ausdruck so nicht stehenlassen. Äußerstenfalls könnte man sagen, dass der HR und ich gemeinsam die Rundfunkfreiheit verraten haben. Darüber kann man diskutieren. Aber mich als den alleinigen Verräter abzustempeln, das kann ich nicht akzeptieren.
epd: Das heißt, Sie denken schon darüber nach, ob das überhaupt richtig gewesen ist, Produktionsbeistellungen in dieser Form einzusetzen, letztlich Programmplätze zu vermarkten?
Emig: Ja, darüber denke ich natürlich nach. Vor allem im Nachhinein. In der damaligen Situation habe ich nicht darüber nachgedacht, dass wir – ich sage bewusst: wir – in einer solch massiven Form den Begriff der Rundfunkfreiheit infrage gestellt haben. Wenn ich mir das heute überlege, dann komme ich zu dem Schluss, dass die damalige Praxis im Grunde Schleichwerbung war. Das war mir auch irgendwo bewusst, weil diese Beistellungen, die über die Firma SMP dem Sender geleistet wurden, nicht den Regeln des Rundfunkstaatsvertrages entsprachen. Da wurden alle möglichen Umwege gegangen. Gedeckt vom Sender, der war informiert. Auch das hat in der Verhandlung überhaupt keine Rolle mehr gespielt.