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Verlängerte Schutzfristen: Akademiker vs. EU-Kommission

28 namhafte europäische Urheberrechtsexperten haben sich mit einem Brief an den Präsidenten der EU-Kommission Barroso gewandt. Darin kritisieren sie die Pläne des EU-Binnenmarktskommissars, der die urheberrechtlichen Schutzfristen für ausübende Künstler verlängern will. McCreevy ist mit diesem Vorhaben im Februar an die Öffentlichkeit getreten und hat angekündigt, es noch in diesem Jahr in die Tat umzusetzen. Rückendeckung erhielt er von der Plattenindustrie; von vielen Seiten wird die geplante Richtlinie jedoch kategorisch abgelehnt. Nun haben die Unterzeichner des Briefes (darunter Prof. Hoeren von der Uni Münster) ein Kurzgutachten veröffentlicht, indem sie die Argumente des Binnenmarktskommissars widerlegen.
Wer profitiert von längeren Schutzfristen?

V.a. mit dem Argument, die Verlängerung der Schutzfristen komme den Künstlern zu Gute und sichere ihre Altersversorgung, wurde versucht, Sympathien für den Vorschlag zu gewinnen. Dem hält das Gutachten entgegen, dass das Einkommen der Künstler primär von der Ausgestaltung ihrer Verträge abhänge. Deswegen seien es zunächst die Musik-Unternehmen, die von einer Neuregelung profitierten:

Our best estimate is that for the typical (median income) performing artist, the annual payout is in the lower hundreds of pounds and will not increase from extension. Assuming that the licensing fees paid by users of recordings (such as broadcasters, webcasters, supermarkets, restaurants, airlines etc) remain constant, the pie will not grow but simply be sliced more thinly and distributed for longer to more right holders.

Fraglich ist auch, ob die Mehreinnahmen der Plattenfirmen wirklich dazu führen würden, dass mehr Musiker unter Vertrag genommen werden und so letzten Endes mehr Musik produziert wird. Die Experten kommen in dem Papier zu dem Schluss, dass eine rückwirkende Verlängerung lediglich einen zusätzlichen Gewinn für die bereits entstandenen Werke bedeutet. Ein Anreiz werde somit nicht geschaffen; vielmehr folge aus dem Vorschlag, dass Werke aus den 50er und 60er Jahren vorerst nicht gemeinfrei würden.

Auswirkungen auf Preise und den Handel

Des Weiteren zitiert das Gutachten McCreevy, der in einer Pressemitteilung angeführt hat, eine Verlängerung der Schutzfristen bedeute nicht zwangsläufig auch einen Anstieg der Preise für Musikaufnahmen: ein bestehender Urheberrechtsschutz wirke sich „nicht unbedingt“ auf die Preisgestaltung aus. Dann – so die Urheberrechtsfachleute – sei aber auch nicht ersichtlich, weshalb überhaupt eine Neuregelung für die Musikindustrie getroffen werden sollte, denn:

While the empirical evidence is missing, it is simply preposterous to claim both, that term extension does not make any difference to consumer prices, and that record companies need term extension to boost their revenues.

Befürworter der Schutzfristenverlängerung verweisen häufig auf die Rechtslage in den USA: hier gilt schon lange ein 95jähriger Schutz. Die Dauer von lediglich 50 Jahren in Europa stelle somit einen Wettbewerbsnachteil dar. Im Gutachten wird dieser Unterschied jedoch gerade als Vorteil gesehen:

In fact, the shorter term of protection gives Europe a distinct advantage. Having the raw material of culture more freely available in Europe than in the US should reduce the costs of innovation, such as re-releases and derivative records (using samples of earlier records). The increasing availability of historical recordings under the 50 year term has already spawned a European cottage industry.

Alternativen auf europäischer und nationaler Ebene

Damit kommen die Experten zu dem Schluss, dass der Vorschlag des Binnenmarktskommissars nicht dazu geeignet ist, Künstler und die Kreativindustrie zu fördern. Eine Schutzdauer von 50 Jahren sei vollkommen ausreichend. Sie schlagen vor, stattdessen zum Beispiel das Recht der Verwertungsgesellschaften zu reformieren. Auf nationaler Ebene könnten das Urhebervertragsrecht sowie die Künstlersozialversicherung angepasst werden.

Der Brief an José Manuel Barroso (pdf).

Und das dazugehörige Gutachten (pdf).

, Telemedicus v. 19.06.2008, https://tlmd.in/a/856

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