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Verfassungsrichter im Interview: Hoffmann-Riem sagt aus

Richter sollen nach dem Grundgesetz unabhängig sein. Die eigene Meinung eines Richters hört man deshalb selten. Der Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem ist in diesem Monat aus dem Amt ausgeschieden. Die Berliner tageszeitung und auch die Süddeutsche Zeitung haben dies zum Anlass genommen, den bislang eher schweigsamen Richter zu interviewen.
In der taz wird Hoffmann-Riem vor allem zur Pressefreiheit befragt: Werden Journalisten ausreichend geschützt? Warum werden sie rechtlich schlechter gestellt als Abgeordnete oder Geistliche? In dem Gespräch werden einige aktuelle, aus medienrechtlicher Sicht wichtige Urteile des Bundesverfassungsgerichts angesprochen (z.B. Cicero, Stolpe, Vorratsdatenspeicherung, Kfz-Kennzeichen-Überwachung).

Erfordert nicht der hohe Rang der Pressefreiheit, dass Journalisten optimal geschützt werden?

Das Grundgesetz schützt ja nicht nur die Presse, sondern zum Beispiel auch eine effektive Strafverfolgung. Der Gesetzgeber muss beides abwägen, aber die Presse kann nicht immer Vorrang beanspruchen. Wie die Abwägung ausfällt, ist eben eine politische Entscheidung. Das Verfassungsgericht kann nur eingreifen, wenn der Gesetzgeber den Korridor zulässiger Abwägungsergebnisse verlässt oder wenn Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte in der Praxis die Funktionsfähigkeit der Presse nicht genügend berücksichtigen.

Hingegen betreffen die Fragen im sehr ausführlichen, lesenswerten Interview der Süddeutschen Zeitung die Balance von Freiheit und Sicherheit, Medienpolitik und Medienrecht, vor allem die Rolle des Internets und die momentane Situation und Zukunft des öffentlich-rechtlichen wie privaten Rundfunks:

Wie verändern sich die Medien inhaltlich aus sich heraus, aus ökonomischen Zwängen?

Als der kommerzielle Rundfunk Mitte der achtziger Jahre aufkam, war noch eine starke Nähe zu dem Typ zu spüren, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk entwickelt hat. Das hat sich verändert unter dem Diktat der Einschaltquoten, der Rendite und des Wettbewerbs. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat zwar eine rechtliche Garantie seines Fortbestands, diese ist aber politisch gefährdet, wenn seine Sender nicht mehr die erreichen, die die Gebühren zahlen. Also rückt der Quotenaspekt in den Vordergrund. Bedrohlicher für die Qualität der Medienordnung sind aber die Umbrüche auf dem Medienmarkt. Wenn heute Hedgefonds und andere Finanzinvestoren in den privaten Medienmarkt drängen – das wirkliche Ausmaß ist der Öffentlichkeit gar nicht bewusst -, dann tun sie das nicht aus publizistischen Motiven, sondern aus ökonomischen. Rendite ist das goldene Kalb, um das Medien und Publikum tanzen sollen. Wird der Kampf um Quoten in der Folge noch härter, bleibt die bange Frage, ob dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk genügend Möglichkeiten bleiben, gegenzusteuern und sich nicht anzupassen.

Zu dem Interview in der taz: „Nicht einschüchtern lassen“.

Das Interview in der SZ: „Das Internet ist die größte Revolution“.

, Telemedicus v. 14.04.2008, https://tlmd.in/a/749

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