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Verfassungsrichter Hassemer zu Grundrechten und Datenschutz

Rechtzeitig zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes hat die Zeit den ehemaligen Bundesverfassungsrichter und Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen, Winfried Hassemer, interviewt. Das Thema: Datenschutz und Datenbewusstsein, Privatheit und Sicherheitsbedürfnis und wie sich das Grundgesetz bzw. seine gesellschaftliche Bedeutung verändert haben:

ZEIT ONLINE: Sie sagen, es gibt ein neues Verhältnis zur Privatheit. Gibt es nicht auch ein verändertes Sicherheitsbedürfnis, das wir alle haben und das dazu führt, dass sich auch der Staat und seine Sicherheitsbedürfnisse ändern?

Hassemer: In der Tat. Wir müssen uns, gerade angesichts des Grundrechtereports, die Frage stellen, was sind Grundrechte für uns eigentlich noch. Ich glaube, sie haben ihre klassische Funktion, Abwehrrechte gegen den Leviathan, den gefährlichen Staat zu sein, nicht vollständig verloren. Aber sie haben sie doch merklich eingebüßt. Es ist nicht mehr so, dass sich die Bürger vor dem eingreifenden Staat fürchten und deshalb die Grundrechte als Abwehrrechte brauchen. Es ist vielmehr so, dass sie auf den Staat hoffen, weil sie ihm zutrauen, dass er ihre Probleme löst: Kontrollbedürfnisse, Furcht vor Kriminalität et cetera. Sie sehen bei der Finanzkrise, wie viel Vertrauen dem Staat als Helfer in der Not entgegengebracht wird. Die Bürger sehen den Staat anders als 1960.

Zu dem ganzen Interview bei Zeit Online.

, Telemedicus v. 22.05.2009, https://tlmd.in/a/1322

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