Seit über zwei Jahren ist von einem Verfahren beim EuGH zu hören, bei dem der irische High Court die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überprüfen lassen möchte. Vor zwei Wochen haben wir berichtet, dass ein solches Verfahren vor dem EuGH nicht existiert. Jetzt aber ist das Verfahren endlich auch beim EuGH angekommen.
Wie Hans Peter Lehofer berichtet, ist das Verfahren seit dem 11. Juni beim EuGH unter dem Aktenzeichen C-293/12 anhängig. Weitere Details sind bislang noch nicht bekannt. Wie man uns sagte, wird der EuGH aber voraussichtlich in den nächsten Tagen weitere Informationen veröffentlichen. Diese werden dann hoffentlich einige Antworten auf die vielen offenen Fragen zu diesem Verfahren liefern: Wie genau lauten die Vorlagefragen? Warum hat es so lange gedauert, bis diese dem EuGH vorgelegt wurden?
In Anbetracht der Tatsache, dass die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor ein politisches Reizthema ist und nun auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland droht, wird es allerhöchste Zeit, hier für Klarheit zu sorgen.
Details im Blog von Hans Peter Lehofer.
Eine erste Stellungnahme von Thomas Stadler.
„EuGH: Kein Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung” bei Telemedicus.
Vielen Dank an Hans Peter Lehofer und Christopher Schack vom Hans-Bredow-Institut für die Hinweise.