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Verdeckte Online-Durchsuchung: Streit geht weiter

Die Frage nach rechtlicher Legitimation für die Online-Durchsuchung von PCs ist nach wie vor umstritten. Die Justizminister der Länder sind sich in entscheidenden Punkten uneinig darüber, wie zukünftig das heimliche Durchforsten von privaten PCs beurteilt werden soll.

Anfang Februar erklärte der 3. Strafsenat des Bundesgerichshofes die verdeckte Online-Durchsuchung für unzulässig, da es für den grundrechtlichen Eingriff an einer Ermächtigungsgrundlage fehle. Unter anderem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach sich gegen dieses Urteil aus:

Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen zu können.

Solange eine Ermittlung in Form von verdeckter Online – Durchsuchung nicht gesetzlich gedeckt ist, befürchtet der Bundesinnenminister, dass sich Terrorismus, Auftragsmorde, Rauschgifthandel und insbesondere Kinderpornographie auch in Zukunft weitestgehend ungestört mittels des Internets organisieren könne.
Die bayrische Justizministerin Beate Merk fordert jetzt dazu auf, im Zuge der Reform über die Telefonüberwachung ebenfalls die Problematik über die Online-Durchsuchung zu klären: Online-Durchsuchungen sollen nach Merks Vorschlag rechtmäßig sein, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die an eine Telefonüberwachung gestellt werden. Bisher dürfen Computerinhalte nur dann überprüft werden, wenn eine richterlich angeordnete Wohnraumdurchsuchung vorliegt; entscheidend für eine erfolgreiche Überführung eines Täters sei aber häufig, dass der Verdächtige zunächst gar nichts von den Ermittlungen gegen ihn ahne, so Merk.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will hingegen eine Online-Durchsuchung der Wohnraumüberwachung gleichstellen – dies ist laut Merk jedoch ein viel intensiverer Eingriff in die Rechte des Betroffenen und deswegen dürften an die Online-Durchsuchung nicht die gleichen strengen Voraussetzungen gestellt werden wie an den Lauschangriff.

Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring (SPD) stärkt der Bundesjustizministerin den Rücken und betont, dass Politiker die Risiken der verdeckten Online-Durchsuchung verkennen und diese am Ende aufgrund zahlreicher Auflagen lange nicht so erfolgsversprechend sein würde wie erwartet.

Seit der Änderung des Verfassungsschutzgesetzes im Dezember letzten Jahres ist die Onlinedurchsuchung in Nordrhein-Westfalen erlaubt, dagegen wurde bereits mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt.

Zur Meldung von BerlinKontor

Zur Meldung von Heise-Online

, Telemedicus v. 21.03.2007, https://tlmd.in/a/113

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