+++ 03.05.: Urheberrechtsreform 2021, Institut für Urheber- und Medienrecht
+++ 05., 12., 19., 26.05.: Passauer 10 Minuten, Univ. Passau
+++ 04.05.: Digitale Öffentlichkeit in Justiz und Verwaltung, RechtGrün
+++ 04.05.: Bonner Tage der Demokratie
+++ 04./18.05.: Digital Rights in Context, Hans-Bredow-Institut
+++ 05.05.: Law in den Algorithmic Society, Humboldt Univ.
+++ 07.05.: Cloud Computing post Schrems II, Univ. Wien
+++ 11.05.: Hindert uns der Datenschutz?, Museum für Kommunikation Nürnberg
+++ 17.-21.05.: Reihe Innovation, Digitalisierung, Wettbewerb, Kanzlei Graf von Westphalen
+++ 20.05.: Courts of the Future, Hans-Bredow-Institut
+++ 25.05.: DatenTag 3 Jahre DSGVO, Stiftung Datenschutz
+++ 27.05.: Gesellschaftlicher Zusammenhalt durch Medienrecht, Hamburger Mediensymposium
Die Urheberrechtsreform 2021 dient der Umsetzung von drei Vorgaben des EU-Rechts: der DSM-Richtlinie, der CabSat-Richtlinie und der notwendigen Anpassung der Regelungen zu Bearbeitung und freier Benutzung in Folge des EuGH-Sampling-Urteils. Damit wird es die praktisch wichtigste Reform des Urheberrechts seit der InfoSoc-RL im „Ersten Korb“ 2003. Bis zum 7. Juni müssen die Vorgaben aus dem Europarecht umgesetzt werden. In drei Panels sollen verschiedenen Facetten der Reform analysiert werden: Zunächst sollen die Reform insgesamt sowie einige der tatsächlichen sozialen und technischen Herausforderungen kritisch gewürdigt werden. Danach geht der Fokus auf die erheblichen Strukturverschiebungen, die die EuGH-Rechtsprechung bei den §§ 23, 24 UrhG im deutschen Urheberrecht auslöst. Abschließend soll über die kreative Konzeption diskutiert werden, mit der die in Art. 17 DSM-Richtlinie vorgesehene Plattformhaftung im neuen UrhDaG umgesetzt wird.
Termin: 03. Mai, 14:00 – 18:00 Uhr.
Wo: Institut für Urheber- und Medienrecht, Videokonferenzsystem.
Anmerkungen: Zoom-Einwahldaten nach Anmeldung.
10 Minuten Soziologie zu Stress, 10 Minuten Rechtswissenschaft zu Digitalisierung. Das ist das kompakte Wissensangebot der Univ. Passau im Sommersemester 2021. Jede Woche kommen neue WissenschaftlerInnen zu Wort und geben einen kurzen Impuls zur Mittagszeit. Im Mai sprechen im Jura-Track etwa Dr. Linardatos zu Kryptowerten und Telemedicus-Autor Sebastian Golla zu „Algorithmen, die nach Terroristen schürfen“. Die Reihe wird noch bis zum 14. Juli fortgeführt.
Termin: 5./12./19./26. Mai, 11:50 – 12:10 Uhr.
Wo: Univ. Passau, Videokonferenzsystem.
Anmerkungen: Zoom-Einwahldaten auf der Webseite.
Wie sollen sich die Zweite und Dritte Gewalt im digitalen öffentlichen Raum präsentieren? Ist das Verhältnis zur Öffentlichkeit bei Justiz und Verwaltung wegen der unterschiedlichen Staatsfunktionen und rechtlichen Ausgangslagen unterschiedlich oder gibt es Parallelen? Die Justizöffentlichkeit soll Kontrolle und Transparenz bieten, während in der Verwaltung die Öffentlichkeit in Entscheidungen eingebunden werden soll. In beiden Fällen gibt es Erwartungen der Bevölkerung an den „digitalen Auftritt“ oder die „digitale Erreichbarkeit“ von Justiz und Verwaltung. Wie sich Deutschland hier verbessern könnte, diskutieren Anna K. Bernzen, Margrit Secklmann mit Moderatorin Anne Wunder von RechtGrün Hessen.
Termin: 04. Mai, 19:00 – 20:30 Uhr.
Wo: RechtGrün, Videokonferenzsystem.
Anmerkungen: GoToWebinar-Einwahldaten nach Anmeldung.
Zum Auftakt der Bonner Tage der Demokratie hält Ulrich Kelber, Bundesdatenschutzbeauftragter, eine Keynote. Sein Thema: Wieviel Grundrechtsverlust ist mir die Nutzung von Instagram wert? Er spricht die normalisierte tägliche Schizophrenie an, vieles von sich preiszugeben, um die Vorzüge des Digitalen zu nutzen, und zugleich mehr Datenschutz zu fordern. Kann es dabei gelingen, die Gestaltungshoheit zu behalten? Wie lassen sich Datenschutzprobleme in den Sozialen Medien aufdecken? Im Anschluss diskutieren u.A. Jan Schallaböck, Katharina Mosene und Lorena Jaume-Palasi.
Termin: 04. Mai, 19:00 Uhr.
Wo: Bonner Tage Demokratie, Livestream.
Anmerkungen: Keine Anmeldung erforderlich.
Veranstaltungswebseite und Livestream.
Digital Rights in Context ist eine neue Vortragsserie, in der einmal im Monat Expert*innen aus aller Welt zu Themen wie Algorithmic Governance, digitalem Konstitutionalismus, Deep-Fake-Regulierung und auch Schutz von Kindern und Plattformarbeitern diskutieren. Die „Highlights Lecture Series“ präsentiert aktuelle Forschung verschiedener Teilnehmer*innen zu Bürgern, Plattformen und Staaten in digitalen Zeiten. Im Mai gibt es Vorträge zu „EU developments in mass surveillance: From Data Retention to Message filtering“ und „Private Regulation of Public Actors“.
Termin: 04./18. Mai, 12:00 Uhr.
Wo: Global Digital Human Rights Network (GDHRNet), Universität Tallinn, Institut für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck, Videokonferenzsystem.
Anmerkungen: Einwahldaten nach Anmeldung.
Amelie Heldt, Hans-Bredow-Institut, schließt die „Digital Ideas Lunch Series“ ab. Ihr Beitrag wirft beleuchtet die Verfassungsrechtliche Perspektive auf die Moderation von Inhalten. Anschließend kommentiert ein Studierender den Beitrag und eröffnet die Diskussion.
Termin: 05. Mai, 12:00 – 13:00 Uhr.
Wo: Humboldt Univ., Videokonferenzsystem.
Anmerkungen: Einwahldaten nach Anmeldung.
Der erste von vier Vorträgen an der Universität Wien in der Reihe zu Cloud Computing: Cloud Computing post Schrems II. Beim Einsatz von Cloud-Services sind technische und rechtlichen Überlegungen notwendig, gerade wenn personenbezogener Daten in Drittländer übermittelt werden. Im Mittelpunkt steht das Schrems II-Urteil (EuGH C-311/18), in welchem der Gerichtshofs der Europäischen Union die Rechtmäßigkeit des bisher gültigen Privacy Shields für die USA aufhob. Die Zulässigkeit von Datenübermittlungen in die USA auf Basis der DSGVO ist seit der Entscheidung des EuGH höchst umstritten. Es ist nun im Einzelfall zu entscheiden, ob der Einsatz von Cloud-Diensten DSGVO-konform ist. Die Vortragsreihe gibt ein Einblick, welche Maßnahmen für mehr rechtliche Sicherheit im Bereich Cloud Computing zu erwarten sind.
Termin: 07. Mai, 18:00 Uhr.
Wo: Univ. Wien Informations- und Medienrecht, IT-LAW.AT, Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, Videokonferenzsystem.
Anmerkungen: Livestram via YouTube.
Zum Daten-Dienstag sind Dieter Kempf und Stefan Brink mit Thomas Kranig im Gespräch. Sie gehen der These nach, dass wirksamere Pandemiemaßnahmen durch „den Datenschutz“ behindert würden. In asiatischen Ländern liefe alles ohne die engen Datenschutzvorgaben besser. Auch hinke Europa bei der Digitalisierung, beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder Anwendungen mit Big Data insbesondere im Gesundheitsschutz hinterher, weil Datenschutzanforderungen wie Zweckbindung und Datenminimierung neue Geschäftsmodelle nicht zulassen. Datenschutz bremse damit die Digitalisierung. Dem gehen die drei Diskutanten nach.
Termin: 11. Mai, 19:00 – 20:30 Uhr.
Wo: Museum für Kommunikation Nürnberg, Videokonferenzsystem.
Anmerkungen: Zoom-Einwahldaten nach Anmeldung bei [email protected].
Veranstaltungswebseite und Anmeldung.
Die Kanzlei Graf von Westphalen lässt ihre Mitarbeiter*nnen Entwicklungen im Digitalrecht für Unternehmen präsentieren. Im Beratungsfeld ihrer Praxisgruppe TMC/IP gibt es aktuell zahlreiche Gesetzesinitiativen mit hoher praktischer Bedeutung. In der Webinarreihe sollen diese Initiativen, die bereits sehr weit fortgeschritten und teilweise auch schon in Kraft sind, vorgestellt werden.
Termin: 17./18./20./21. Mai
Wo: Kanzlei Graf von Westphalen, Videokonferenzsystem.
Anmerkungen: GoToWebinar-Einwahldaten nach Anmeldung.
Veranstaltungswebseite und Anmeldung.
Im zweiten Workshop der Reihe spricht Neue Parrest, Richterin am Estnischen Supreme Court, zu „Automated Courts? The Role of the Judiciar in Times of Automaten Decision-making“. John Morrison, Queens Univ., und Adam Harkens, Birmingham Univ., kommentieren und eröffnen die Diskussion. Die Workshops finden auf Englisch statt.
Termin: 20. Mai, 12:00 – 13:30 Uhr.
Wo: HBI, des Baffi Carefin Center der Universität Bocconi und des Humboldt-Instituts für Internet und Gesellschaft (HIIG), Videokonferenzsystem.
Anmerkungen: Einwahldaten nach Anmeldung.
Veranstaltungswebseite und Anmeldung.
Die Stiftung Datenschutz blickt zurück auf drei Jahre verbindlich anzuwendende EU-Datenschutzgrundverordnung. Die Panel befassen sich mit der Frage, ob das europäische Recht als internationales Vorbild dient, wie Datenschutz auch durchgesetzt wird und die Anpassung des deutschen Datenschutzsrechts. Vorstand Frederick Richter führt durch den Nachmittag.
Termin: 25. Mai, 15:00 – 18:00 Uhr.
Wo: Stiftung Datenschutz, Livestream
Anmerkungen: Keine Anmeldung notwendig.
Das 11. Hamburger Mediensymposium geht dem Zusammenhang zwischen Medienrecht und gesellschaftlichem Zusammenhalt nach.
Öffentliche Kommunikation ist wichtig für gesellschaftlichen Zusammenhalt: Sie fokussiert die Aufmerksamkeit Vieler auf gesellschaftlich relevante Themen und fördert so eine geteilte Wissensbasis. Die digitalen Medien verändern die Strukturen und Dynamiken der öffentlichen Kommunikation grundlegend. Wie reagiert das Medienrecht? Der im November 2020 in Kraft getretene deutsche Medienstaatsvertrag zielt nicht mehr nur auf den Rundfunk, sondern nimmt Plattformen und Medienintermediäre ins Visier. Mit DSA und DMA hat die EU Vorschläge für einen ganzheitlichen Ansatz einer digitalen Regulierung vorgelegt. Ob die. medienrechtlichen Instrumente taugen, soll diskutiert werden. Kurze Impulse geben Jan-Hinrik Schmidt, HBI, Thomas Fuchs, Medienanstalt Hamburg, und Amelie Heldt, HBI.
Termin: 27. Mai, 13:00 – 14:30 Uhr.
Wo: Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Handelskammer Hamburg, Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein, Videokonferenzsystem.
Anmerkungen: Zoom-Einwahldaten nach Anmeldung.
Veranstaltungswebseite und Anmeldung.
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