Telemedicus

, von

Veranstaltungsübersicht Februar 2023

+++ 7.2.: Regulierung von Hassrede und Desinformation im Netz, HBI

+++ 7.2.: Safer Internet Day, Polizei NRW

+++ 10.2.: Open Access und das Urheberrecht – Eine komplizierte Beziehung?, IUM

+++ 13.2.: How to think about robots, RAILS

+++ 16.-17.2.: Göttinger Forum IT-Recht, Uni Göttingen

+++ 22.2.: Digitaler Salon: Chatbot potentia est!, HIIG

+++ 23.2.: Datenschutz und Recht am eigenen Bild, Stiftung Datenschutz

Regulierung von Hassrede und Desinformation im Netz

Zu diesem Leibniz Media Lunch Talk begrüßt Mathias Hong. In seinem Vortrag spricht er über grundrechtliche Rahmenbedingungen der Regulierung von Hassrede und Desinformation im Netz. Dabei vergleicht er die Grundrechtsordnungen in Deutschland, Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika.

Wie prägt die Meinungsfreiheit als gleiche und positive Freiheit die Regulierung von Hassrede und Desinformation im Netz? Wie kann schädlicher Rede begegnet, die gleiche Würde aller und das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt und die Demokratie gegen populistische und autokratische Angriffe verteidigt werden, ohne dass Gedankenfreiheit und Meinungsfreiheit dabei preisgegeben werden? Der Vortrag wird den Antworten vergleichend nachgehen, die die Grundrechtsordnungen in Deutschland, Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika auf diese Fragen geben.

Termin: 7.2.2023, 12:00 Uhr

Wo: Hans-Bredow-Institut, Videokonferenz
Anmerkungen: Kostenlose Anmeldung hier möglich.

Safer Internet Day 

Das Internet und der digitale Umgang miteinander sind aus unserem Alltag und der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Nicht erst in der jüngsten Vergangenheit und Gegenwart findet ein erheblicher Teil des Aufwachsens und Lebens selbstverständlich im digitalen Raum statt, schließlich ist man „immer online“ und kann die unterschiedlichsten Bedarfe im Netz decken. Doch wie und wofür nutzen gerade Kinder und Jugendliche eigentlich dieses Netz? Welche Bedeutung hat es für ihr Leben? Und wer setzt eigentlich welche Grenzen?

Praxisnah und interaktiv beantworten in diesem Workshop die eco Beschwerdestelle, das Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz und die Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit weiteren Netzwerkpartner:innen diese und weitere Fragen und informieren über Risiken im digitalen Raum und Möglichkeiten, diese zu minimieren.

Termin: 7.2.2023, 10:00 Uhr

Wo: Eco Beschwerdestelle & Polizei NRW, Videokonferenz
Anmerkungen: Kostenlose Anmeldung hier möglich.

Open Access und das Urheberrecht – Eine komplizierte Beziehung?

Open-Access-Publikationen sind aus dem Wissenschaftsbetrieb nicht mehr wegzudenken. Dabei gibt es eine bunte Vielfalt der eingesetzten Modelle. Es gibt aber auch eine Vielfalt vorhandener Lizenzmodelle, die von der Creative Commons über die Digital Peer Publishing bis hin zu verlagseigenen hybriden Vertragsgestaltungen reichen. Dabei spielt das Urheberrecht eine zentrale, aber nicht die einzige Rolle: Die Wirkung des urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechts ist zwar Ausschluss aller anderen von der Nutzung; sein Zweck liegt aber gerade darin, der Rechteinhaber:in die alleinige Entscheidungskompetenz darüber zuzuweisen, ob und wie – insbesondere durch Verträge – der Schutzgegenstand genutzt werden soll. Open-Access-Modelle sind Beispiele einer privaten Ordnung, die sich aus zwei Elementen zusammensetzt: Ausschließlichkeitsrecht und Vertrag. Damit kommt dem Vertrag und dem Vertragsrecht eine wichtige Rolle zu. Zugleich stellt sich die Gretchenfrage des modernen Urheberrechts, die nach dem Verhältnis von gesetzlich erlaubter Nutzung und privatautonomer Nutzungsbefugnis. Diese Frage spielt nicht nur für die Rechtmäßigkeit der Nutzungsvorgänge, sondern auch für die Vergütung solcher Nutzungen eine Rolle. Vergütungspflichtige Schranken stellen im komplexen System zwischen Exklusivitäts- und Zugangskultur einen „gerechten Ausgleich“ her und dienen damit der Vergütungsgerechtigkeit (wissenschaftlicher) Autor:innen. Deshalb ist es die Aufgabe der Urheberrechtswissenschaft danach zu fragen, ob und wie diese Zielsetzung unter den veränderten Rahmenbedingungen einer Open-Access-Zugangskultur aufrechterhalten werden kann.

Termin: 10.2.2023, 10:00 Uhr

Wo: Institut für Urheber- und Medienrecht, Präsenzveranstaltung
Anmerkungen: Kostenlose Anmeldung hier möglich.

How to think about robots

Webinar mit Kate Darling, einer führenden Expertin für die sozialen und ethischen Implikationen der Robotik vom MIT Media Lab. Kate Darling ist eine der führenden Stimmen in der öffentlichen Debatte über den ethischen und rechtmäßigen Einsatz von KI und Robotern. Sie ist Forscherin am Massachusetts Institute of Technology (MIT) Media Lab, wo sie sich mit sozialer Robotik beschäftigt und experimentelle Studien zur Mensch-Roboter-Interaktion durchführt. Außerdem hat sie zuvor Schweizer Recht studiert. Kate erforscht die emotionale Verbindung zwischen Menschen und lebensähnlichen Maschinen und versucht, Einfluss auf die Entwicklung von Technologien und die Politik zu nehmen. Ihre Schriften und Forschungen nehmen schwierige Fragen vorweg, mit denen sich Gesetzgebung, Ingenieur:innen und die breite Öffentlichkeit auseinandersetzen müssen, wenn sich die Beziehungen zwischen Mensch und Roboter in den kommenden Jahrzehnten weiterentwickeln.

Termin: 13.2.2023, 18:00 Uhr

Wo: RAILS e.V., Webinar
Anmerkungen: Kostenlose Anmeldung hier möglich.

Göttinger Forum IT-Recht

Das Göttinger Forum IT-Recht wird den Teilnehmer:innen einen Überblick über aktuelle Fragen des IT-Rechts geben und Lösungsansätze vorstellen, die mit einem größeren Publikum diskutiert werden sollen. Führende Jurist:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung werden dabei nicht nur Fragen rund um das IT-Recht beantworten, sondern sich zudem aus wissenschaftlicher Sicht innovativen Fragestellungen widmen, um frühzeitig neue Themen für die Praxis aufzubereiten und erste Lösungen anzubieten.

Angesprochen ist in erster Linie ein Fachpublikum, insbesondere Beteiligte, die sich mit dem Thema IT-Recht beschäftigen. Das Forum richtet sich aber auch an Akteur:innen, die sich für das Thema IT-Recht interessieren sowie an die interessierte Öffentlichkeit.

Termin: 16.-17.2.2023, 13:00 Uhr

Wo: Göttinger Verein zur Förderung des internationalen und nationalen Wirtschafts- und Medienrechts e.V.. Tagungshaus Alte Mensa, Wilhelmsplatz 3, 37073 Göttingen, auch als Livestream
Anmerkungen: Kostenpflichtige Anmeldung hier möglich.

Digitaler Salon: Chatbot potentia est!

Individuelles Handeln, kreatives und lösungsorientiertes Denken, wissenschaftliche Kompetenzen – werden diese menschlichen Eigenschaften möglicherweise bald komplett von einem Chatbot übernommen? Basierend auf Milliarden von Datensätzen aus dem Jahr 2021 generiert ChatGPT Antworten auf fast jede erdenkliche Frage. Aber was bedeutet das für die eigenständige Erarbeitung von Wissen? Und wie wird das den Lehr- und Lernprozess beeinflussen? Heißt es bald “Alexa, schreib meine Bachelorarbeit”? Viele Universitäten reagieren prompt und kehren zu Papier und Stift zurück. Welchen Vorteil kann analoge Bildung noch bieten und welche Kompetenzen wird es zukünftig (noch) brauchen? Warum wir ChatGPT vielleicht mit Vorsicht genießen sollten und wie wir mit trainierten Biases und falschen Daten in Zukunft umgehen müssen, diskutieren wir in der Februar-Ausgabe des Digitalen Salons.

Termin: 22.2.2023, 19:00 Uhr

Wo: Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft, Französische Straße 9, 10117 Berlin, sowie Livestream
Anmerkungen: Anmeldung nicht erforderlich.

Datenschutz ud Recht am eigenen Bild

Eine der ersten Gerichtsentscheidungen zur DSGVO erging 2018 am Landgericht Frankfurt am Main: Es war über den Unterlassungsanspruch eines Betroffenen zu entscheiden, der sich gegen die Veröffentlichung von Fotos und Videos auf der Facebook-Fanpage eines Friseursalons richtete. Die Entscheidung ist deswegen so spannend, weil sich das Gericht damals auch mit der Frage zu befassen hatte, in welchem Verhältnis die DSGVO zum über hundert Jahre alten Recht am eigenen Bild – das bis heute im Kunsturhebergesetz geregelt ist – steht. Das Landgericht Frankfurt konnte diese Frage am Ende offenlassen, aber in der Praxis stellen sich immer wieder ungeklärte Fragen: Beispielsweise ist die Einwilligung nach KUG in der Regel nicht widerruflich, während die DSGVO keine Ausnahme zur Widerrufsmöglichkeit kennt. Ebenso offen ist, wie man im Bereich der Fotografie die datenschutzrechtlichen Informationspflichten erfüllt. Und sind Abbildungen mit Brille oder Kopftuch eigentlich besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO?

Diese und andere Fragen betrachtet Referentin Dr. Diana Ettig. 

Termin: 23.2.2023, 13:00 Uhr

Wo: Stiftung Datenschutz, Webinar
Anmerkungen: Kostenlose Anmeldung hier möglich.

Sollten Sie Ihre Veranstaltung hier nicht wiederfinden, obwohl sie einen Bezug zu den Themenbereichen Informations-, Urheber- & Medien- oder Datenschutzrecht aufweist, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.

, Telemedicus v. 06.02.2023, https://tlmd.in/-10791

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory