+++ 2. April: Fachanwaltsfortbildung Mobile Apps, Hamburg
+++ 2. April: Die normative Ordnung des Internets, Berlin
+++ 4./5. April: Injunctions and Flexibility in Patent Law, München
+++ 5. April: RAILS-Conference: “Governance of AI and Robotics”, Berlin
+++ 8. April: 4. Kongress Urheberrechtspolitik, Berlin
+++ 25. April: 6. Deutscher IT Rechtstag, Berlin
+++ 25. April: IGEDI Kolloqium: Besitz an Daten, Bochum
Eine Fachanwaltsfortbildung im Zeichen mobiler Endgeräte: Neben den rechtlichen Grundlagen und einschlägigen Gebieten soll die Technik nicht zu kurz kommen. Nach einer Einführung bilden Vertrags-, Daten- und Verbraucherschutzrecht den Schwerpunkt. Aber auch die Themen Vertrieb im App Store und Software-Entwicklung sollen behandelt werden.
Termin: 2. April 2019
Ort: Empire Riverside Hotel, Bernhard-Nocht-Straße 97, 20359 Hamburg
Anmerkungen: Kostenpflichtig, mit Anmeldung
Nähere Informationen und Anmeldung.
In der Reihe „Weizenbaum meets“ wird Matthias C. Kettemann über die normative Ordnung des Internets sprechen. Als Grundkonflikt identifiziert er die widerstrebenden Interessen verschiedener Stakeholder in der Implementierung des Regelungsziels der Internet Governance. Was können Staatsrecht, Europarecht, Völkerrecht und nichtstaatliche, transnationale und hybride Regelungsarrangements angesichts politischer Polarisierung zwischen Internetfreiheit und Cybersicherheit dann leisten? Aufbauend auf einer kritischen Normentheorie entwirft Kettemann eine nichtfragmentierte Ordnung für das Internet (einen „Nomos“), der verschiedene „Narrative“ enthält, die sich unterschiedliche Stakeholdergruppen zu eigen machen.
Termin: 2. April 2019
Ort: Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin
Anmerkungen: Kostenfrei, Anmeldung erbeten
Nähere Informationen und Anmeldung.
In Europa hat der Patentinhaber ein uneingeschränktes Recht auf eine einstweilige Verfügung im Falle einer Verletzung. Im US-Recht hingegen ist es nach eBay v. MercExchange zumindest schwieriger geworden, Unterlassungsansprüche zu erlangen. Nach EU-Recht müssen Unterlassungsklagen möglich sein, jedoch nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. In einigen Bereichen wächst der Konsens, dass der Unterlassungsanspruch eingeschränkt werden muss, z.B. unter FRAND Lizenzen. Die Speaker werden sich mit dem unteschiedlichen wirtschaftlichen und historischen Hintergrund befassen und die Auswirkungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips sowie die Bedeutung und Reichweite von Unterlassungsklagen diskutieren.
Termin: 4./5. April 2019
Ort: Ludwig Maximilians Universität, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München
Anmerkungen: Kostenpflichtig, mit Anmeldung
Nähere Informationen und Anmeldung.
Die rasanten Fortschritte von KI und Robotik haben eine weltweite Debatte darüber ausgelöst, wie man autonome Systeme regulieren kann. Im April 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung, in der sie einen „europäischen Ansatz für KI“ vorschlug. Im November 2018 verabschiedete die Bundesregierung ihre eigene Strategie „KI made in Germany“. Die 2. RAILS-Konferenz wird sich auf beide Bereiche konzentrieren. Darüber hinaus werden die Themen „Haftung für autonome Systeme“ und „Algorithmische Diskriminierung“ diskutiert. Das Konferenzprogramm ist dabei in die drei Panels „Regulierungsinitiativen – von wem und wie?“, „Europäisches Haftungsrecht“ und „Diskriminierung und Manipulation durch Algorithmen“ unterteilt.
Termin: 5. April 2019
Ort: VKU Service GmbH, Invalidenstraße 91, 10115 Berlin
Anmerkungen: Für RAILS Mitglieder kostenfrei, Anmeldung erforderlich
Nähere Informationen und Anmeldung.
Die aktuelle Urheberrechtspolitik in Deutschland und Europa gibt Anlass zur Diskussion: Im Rahmen von Vorträgen, Impulsreferaten und Paneldiskussionen bekommen Mitarbeiter/innen aus den zuständigen deutschen und europäischen Behörden, Politikerinnen sowie Vertreter/innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und der urheberrechtlichen Praxis die Möglichkeit, ihre jeweiligen Standpunkte darzulegen.
Termin: 8. April 2019
Ort: ALEX TV – Halle, Rudolfstraße 1-8, 10245 Berlin
Anmerkungen: Kostenfrei, Anmeldung erforderlich
Nähere Informationen und Anmeldung.
Der 6. Deutsche IT-Rechtstag steht ganz im Zeichen von Datenrecht und Künstlicher Intelligenz. Am ersten Tag stehen u.a. Free Flow Of Data, die Geheimnisschutzrichtlinie und die ePrivacy VO auf dem Programm. Am Nachmittag des zweiten Tages sollen nach einer technisch-gesellschaftlichen Einführung zu KI vor allem die Themen KI in der Praxis sowie KI und Schutzrechte im Mittelpunkt stehen.
Termin: 25./26. April 2019
Ort: Steigenberger Hotel am Kanzleramt, Ella-Trebe-Str. 5, 10557 Berlin
Anmerkungen: Kostenpflichtig, Anmeldung erforderlich
Nähere Informationen und Anmeldung.
Prof. Dr. Herbert Zech greift in seinem Vortrag die aktuelle Diskussion über passende rechtliche Regelungen für Daten auf. Daten bilden eine neuartige Kategorie von Wirtschaftsgütern neben Sachen und Immaterialgütern. Bei einem Vergleich mit Sachen stellt sich die Frage, ob Besitzregelungen auch auf Daten angewandt werden können oder zumindest entsprechende Regelungen geschaffen werden sollten. Der Vortrag plädiert dagegen für eigene Zugangsregelungen.
Termin: 25. April 2019
Ort: Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, Gebäude GD E2.338, Universitätsstraße 150, 44801 Bochum
Anmerkungen: Kostenfrei, um Anmeldung wird gebeten
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