Telemedicus

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Veranstaltungsübersicht April 2023

+++ 4.4.: Der aktuelle Entwurf für einen Gigabit Infrastructure Act, DGRI 

+++ 5.4.: ChatGPT und die Rechtswelt, Weblaw 

+++ 6.4.: Advancing Platform Research through the EU Digital Services Act, Harvard

+++ 20.4.: Neue Pflichten für Telemedienanbieter, Stiftung Datenschutz 

+++ 20.4.: …aber ist es Kunst?, GRUR 

+++ 20.4.: Staatliches Informationshandeln vs. Redaktionelle Berichterstattung, Uni Jena

+++ 24.4.: Ein digitales Gewaltschutzgesetz, Uni Bochum 

+++ 24.4.: Liken, Teilen, Regulieren – Die Zukunft der Plattformregulierung, Uni Jena

+++ 25.4.: Whistleblowing: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz, MfK Nürnberg

+++ 27.4.: Künstliche Intelligenz: Herausforderung für das Medienrecht, IUM

Der aktuelle Entwurf für einen Gigabit Infrastructure Act

Vor wenigen Wochen hat die EU-Kommission den Entwurf eines Gigabit Infrastructure Act veröffentlicht. Dieses Gesetz strebt eine Vollharmonisierung im Bereich der Mitnutzung von Telekommunikationsinfrastrukturen an und soll den Netzausbau noch einmal beschleunigen. So müssen bspw. alle Neubauten mit Glasfaser ausgestattet werden. Auch bei Gebäuderenovierungen muss Glasfaser inhouse verlegt werden. Der Gesetzesentwurf der EU-Kommission ist in Deutschland nicht uneingeschränkt positiv aufgenommen worden. Er enthalte einige Punkte, die auf dem deutschen Markt sehr kritisch betrachtet werden. Benedikt Kind ist Leiter Recht und Regulierungsgrundsätze im Hauptstadtbüro des Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) und begleitet das Gesetzgebungsvorhaben des Gigabit Infrastructure Act sehr eng. 

Termin: 4.4.2023, 12:00 Uhr
Wo: Videokonferenz, Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V.
Anmerkungen: Anmeldung an [email protected].
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ChatGPT und die Rechtswelt

ChatGPT, DALL·E 2, GitHub Copilot aber auch DeepL Write oder You.com haben der Öffentlichkeit künstliche Intelligenz, ihre Möglichkeiten, aber auch Grenzen näher gebracht. Im Rahmen der „BrownBags“-Vortragsreihe diskutiert Moderator Franz Kummer mit Katharina Bisset und Mathis Bergerdie. Sie erklären, führen und ordnen möglichst sachlich ein, um was es geht. Aus technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Perspektive.

Termin: 5.4.2023, 13:00 Uhr
Wo: Videokonferenz, Weblaw AG
Anmerkungen: Kostenfreie Anmeldung erforderlich.
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Advancing Platform Research through the EU Digital Services Act

In dieser Diskussionsrunde werden die Instrumente untersucht, die der EU-Gesetzentwurf über digitale Dienstleistungen (DSA) internationalen Forschern bietet, um Entscheidungen von Online-Plattformen und die von deren Betrieb ausgehenden systemischen Risiken besser zu verstehen. Der DSA legt Online-Plattformen weitreichende Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht in Bezug auf ihre Entscheidungen zur Inhaltsmoderation und – bei sehr großen Online-Plattformen – die potenziellen systemischen Risiken, die von ihrem Betrieb ausgehen, auf. Der DSA wird jedoch nur dann sein Potenzial ausschöpfen, wenn Plattformforscher, Journalisten und die Zivilgesellschaft diese Bestimmungen zur Rechenschaftspflicht aktiv nutzen, um die Entscheidungen der Plattformen, die damit verbundenen systemischen Risiken und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu deren Abschwächung zu analysieren. Dieses Panel wird Experten aus den Bereichen EU-Politik, strategische Rechtsstreitigkeiten und Transparenz der Inhaltsmoderation zusammenbringen, um die Möglichkeiten des DSA zu erkunden, Wissen über Plattformen zu erweitern und Forscher zu ermutigen, ihre neu gewonnenen Rechte auf Zugang zu Plattformdaten durchzusetzen.

Termin: 6.4.2023, 18:30 Uhr
Wo: Videokonferenz, Bergmann Klein Center, Harvard University
Anmerkungen: Kostenfreie Anmeldung erforderlich. Veranstaltung auf Englisch.
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Neue Pflichten für Telemedienanbieter

Das neue TTDSG sieht umfangreiche Regelungen vor, die Telemedienanbieter (also potentiell jeden Website-Betreiber oder Cloud-Dienst) zur Herausgabe ihrer Kundendaten an Sicherheitsbehörden verpflichten, und erlegt den Unternehmen komplexe Prüfpflichten auf. Während den USA im Zusammenhang mit dem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorgeworfen wird, dass das Schutzniveau dort – aufgrund zur Bestandsdatenauskunft vergleichbaren Bestimmungen – aus Sicht der EU nicht angemessen ist, gehen die deutschen Regelungen für die Sicherheitsbehörden teils deutlich weiter, z. B. durch mangelnde Transparenz und daraus resultierende fehlende Rechtsschutzmöglichkeiten. Matthias Lachenmann, BHO Legal, stellt die Bestands- und Nutzungsdatenauskunft mit den daraus folgenden Pflichten für Telemedienanbieter vor, gibt praktische Empfehlungen zum Umgang mit Auskunftsanfragen der Sicherheitsbehörden und beleuchtet auch die möglichen Auswirkungen auf internationale Datentransfers.

Termin: 20.4.2023, 13:00 Uhr
Wo: Videokonferenz, Stiftung Datenschutz
Anmerkungen: Kostenfreie Anmeldung erforderlich.
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…aber ist es Kunst?

Falträder, Jeans und Geburtstagszüge …aber ist es Kunst? Die Rechtsprechung zum urheberrechtlichen Schutz für Alltagegegenstände ist in Bewegung. Aber was sind die (vermeintlich) neuen Maßstäbe? In einem interaktiven Vortrag von Richard Dissmann, Bird & Bird, soll diese Frage näher analysiert werden – anhand der Rechtsprechung des EuGH und des BGH, aber insbesondere auch anhand der aktuellen Rechtsprechung der Instanzgerichte. Der Referent beabsichtigt, während des Vortrags ein „Live Polling“ durchzuführen. Die Abstimmung erfolgt über eine App-Anwendung, die Sie sich während der Veranstaltung einfach auf Ihrem Smartphone installieren können.

Termin: 20.4.2023, 17:30 Uhr
Wo: DPMAforum, Erdgeschoss des Deutschen Patent- und Markenamtes, Zweibrückenstraße, sowie Videokonferenz, GRUR Bayern
Anmerkungen: Kostenfreie Anmeldung erforderlich.
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Staatliches Informationshandeln vs. Redaktionelle Berichterstattung

Der Bundesgerichtshof hat sich in jüngerer Zeit mehrfach mit den damit zusammenhängenden Fragen aus der Sicht des Medien- und des Lauterkeitsrechts beschäftigt. Die Entscheidung „Crailsheimer Stadtblatt II“ betraf ein kostenloses kommunales Amtsblatt mit einem redaktionellen Teil, in der Entscheidung „dortmund.de“ ging es um das gleichnamige Internetportal der Stadt Dortmund, das neben amtlichen Informationen auch umfangreiche sonstige Informationen in redaktioneller Gestaltung darbot.
Die 15. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche möchten einen kompakten Einblick geben in die rechtlichen Grundlagen und insbesondere der Frage nachgehen, wo die Grenzen zwischen einem staatlichen Informationshandeln und der redaktionellen Berichterstattung verlaufen. Unter anderem soll es um die folgenden Aspekte gehen: Bedeutung und Inhalt des Gebots der Staatsferne von Medien, Medienrechtliche Grenzen staatlicher Informationstätigkeit sowie Lauterkeitsrechtliche Maßstäbe für ein öffentliches Informationshandeln.

Termin: 20.4.2023, 16:00 Uhr
Wo: Videokonferenz, Uni Jena.
Anmerkungen: Kostenfreie Anmeldung erforderlich.
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Ein digitales Gewaltschutzgesetz

Am 24.04.2023 um 17 Uhr findet der Vortrag „Ein Digitales Gewaltschutzgesetz“ von Dr. Benjamin Lück statt.

Termin: 24.4.2023, 17:00 Uhr
Wo: Uni Bochum, Ferdinandstraße 13, Veranstaltungszentrum Erdgeschoss, 44789 Bochum
Anmerkungen: Anmeldung unter [email protected] erforderlich.
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Liken, Teilen, Regulieren – Die Zukunft der Plattformregulierung

Eine Tagung des Entwicklungsbereichs „Freiheitsräume und Freiheitssicherung im digitalen Staat“ der Profillinie LIBERTY der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Die Verlagerung von öffentlichen Kommunikations- und Diskussionsräumen auf private Internetplattformen ruft gesamtgesellschaftliche Fragestellungen auf, die sowohl rechtlich als auch rechtspolitisch einzuordnen sind. Welche Rolle soll Internetplattformen zukommen und welche Verantwortung tragen sie? Welche Regulierungssysteme eignen sich, um Machtasymmetrien zu begegnen? Verlagert sich die Rechtsdurchsetzung zunehmend auf Private?

Termin: 24.4.2023, 9:30 Uhr
Wo: Uni Jena, Rosensäle, Fürstengraben 27, Gr. Sitzungssaal, 07743 Jena
Anmerkungen: Kostenfreie Anmeldung unter [email protected] erforderlich.
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Whistleblowing: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Eigentlich hätte die EU-Whistleblower-Richtlinie bereits bis 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Nachdem der Bundesrat zuletzt die Zustimmung verweigert hat, soll sie nun im Mai 2023 als Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten. Damit erhalten Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen von Unternehmen, Behörden und Organisation, besonderen Schutz, wenn sie auf Verstöße gegen das EU-Recht, gegen deutsche Straf- und Bußgeldvorschriften sowie auf Verstöße gegen die Verfassungstreue von Beamt*innen hinweisen. Dafür sind künftig Meldekanäle einzurichten: intern oder extern, auf jeden Fall vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Rechtsanwalt Dirk Seeburg skizziert zum Daten-Dienstag Hintergründe und Umsetzungsvorgaben des neuen Gesetzes, kurz HinSchG.

Termin: 25.4.2023, 19:00 Uhr
Wo: Hybrid, Videokonferenz & Museum für Kommunikation Nürnberg.
Anmerkungen: Kostenfreie Anmeldung unter [email protected] erforderlich.
Weitere Informationen.

Künstliche Intelligenz: Herausforderung für das Medienrecht

„Künstliche Intelligenz“ (KI) verändert die Medienlandschaft. Sie begegnen uns im Medienalltag. Beispiele dafür sind Textgeneratoren wie ChatGPT oder Bildgeneratoren wie Dall-E 2 – beide vom Unternehmen Open AI. Sie zeigen, dass mit generativer KI schon heute vielfältige Inhalte erzeugt werden können, die von der Text- und Bildgenerierung hin zu Musik oder Videos reichen. Zugleich sind sie auch eine Herausforderung der bislang noch weitgehend auf menschengemachte Inhalte zugeschnittenen Medienregulierung: Wie können Medienschaffende und Medienregulierende – sowohl aus der öffentlich-rechtlichen ex-ante Perspektive als auch der privatrechtlichen ex-post-Haftungsfrage – diese Risiken erkennen? Wie sollen sie die Risiken adressieren, ohne innovationshemmend zu sein? Brauchen wir neue juristische Werkzeuge oder müssen wir die bestehenden Ansätze lediglich weiter ausbauen?
Diese Fragestellungen werden die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) und das Institut für Urheber- und Medienrecht e.V. (IUM) in einem gemeinsamen Symposium am 27. und 28. April 2023 beleuchten und diskutieren. 

Termin: 27./28.4.2023, 15:00 Uhr
Wo: Institut für Urheber- und Medienrecht, Bayrische Landeszentrale für neue Medien, Literaturhaus München, Salvatorplatz 1, 80333 München
Anmerkungen: Kostenfreie Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen.

, Telemedicus v. 05.04.2023, https://tlmd.in/-10963

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