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Verabschiedet: Telemediengesetz mit Verfallsdatum

Am vergangenen Donnerstag verabschiedete der Bundestag das umstrittene Telemediengesetz (TMG). Als sogenannte „Telemediendienste“ werden in dem Gesetz Tele- und Mediendienste zusammengefasst behandelt.

Zuvor waren diese in zwei Gesetzen geregelt, dem bundesrechtlichen Teledienstegesetz und dem landesrechtlichen Mediendienste-Staatsvertrag. Darunter fallen sämtliche Informations- und Telekommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich angehören. Nicht enthalten sind damit unter anderem das Live-Streaming und die Internet-Telefonie. Kritiker bemängeln, dass die alten Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den einzelnen Diensten sowie dem Rundfunk nach wie vor bestünden.

Problematisch erscheint jedoch vor allem die in §§ 14, 15 TMG geregelte Pflicht der Telemedien-Anbieter Bestandsdaten an Verfassungsschutz, BND und MAD herauszugeben. Auch für Präventionszwecke soll dies zur Strafverfolgung, zur Erfüllung der Aufgaben der Geheimdienstbehörden, zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum und der polizeilichen Gefahrenabwehr möglich sein.

Dazu meint der Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz Werner Hülsmann:

„Bei privatrechtlichen Auskunftsansprüchen im Urheberbereich werden Scheunentore geöffnet, ohne dass Verfahrensregelungen aufgestellt würden, die datenschutzrechtlichen Mindeststandards genügen."

Eine richterliche Anordnung für die Auskunftserteilung ist nämlich nicht erforderlich. Die Autorin und Journalistin Bettina Winsemann, im Internet durch ihr Pseudonym „Twister“ bekannt, plant bereits eine Verfassungsbeschwerde.

Sie empfindet sich vor allem in ihrer Privatsphäre verletzt:

„Die gesamte Diskussions- und Informationskultur wird leiden, wenn eine unüberwachte Kommunikation kaum mehr möglich ist.“

Ursprünglich war es geplant eine Impressumspflicht für private Webseiten einzuführen. Laut TMG besteht diese Verpflichtung jedoch bei unentgeltlich angebotenen Telemedien weiterhin nicht.

Momentan befindet sich in Brüssel die Novelle der EU-Fernsehrichtlinie im Abstimmungsprozess. Diese wird nach aller Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf die Telemediendienste und damit auch auf das TMG mit sich führen. Vor allem erscheint es sinnvoll an die europäischen Abgrenzungskriterien von Tele- und Mediendiensten und Rundfunk anzuknüpfen. Daher steht bereits jetzt fest, dass das TMG nach Verabschiedung der Richtlinie erneut überarbeitet werden muss.

"Bundestag verabschiedet Telemediengesetz" (Heise)

"Verfassungsbeschwerde gegen neues TMG angekündigt" (Heise)

"Das Telemediengesetz (TMG) kommt" (law-blog)

, Telemedicus v. 19.01.2007, https://tlmd.in/a/31

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