Telemedicus

, von

UWG-Reform: Regierungsentwurf verabschiedet

Lange hat es gedauert, aber nun scheint Bewegung in die Umsetzung der „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ gekommen zu sein. Ende Mai hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen.
In einer Mitteilung der IHK Frankfurt am Main heißt es:

Es sind verschiedene Wege der Umsetzung überlegt worden, wobei auch daran gedacht wurde, ganz auf eine Umsetzung zu verzichten, weil das geltende UWG im Wesentlichen alles, was von der Richtlinie verlangt wird, schon abbildet. Letztendlich hat sich das aber nicht als gangbarer Weg erwiesen, da die Richtlinie eine Vollharmonisierung vorsieht.

Änderungen im UWG

Daher versucht der Gesetzesentwurf die in der Richtlinie vorgesehenen Änderungen in das bestehende UWG zu integrieren:

• Dem Gesetz soll danach eine „Schwarze Liste“ mit 30 irreführenden und aggressiven geschäftlichen Handlungen angehängt werden, die unter „unter allen Umständen als unlautere“ Geschäftspraktiken gelten. Diese Liste ist im Wesentlichen aus der Richtlinie übernommen worden.

• Auch wurde eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des UWG wurde vorgenommen: Maßgeblich soll nun auch das Verhalten von Unternehmern im Hinblick auf Vertragsschlüsse sein. Bisher waren die Regelungen des UWG unabhängig von Vertragsschlüssen, bzw. bezogen sich nur auf geschäftliche Handlungen vor Vertragsschluss.

• Eine weitere Ergänzung findet sich in § 5 a UWG-RegE. Dieser enthält einen (nicht abschließenden) Katalog von Informationsanforderungen, die beim Abschluss eines Geschäfts eingehalten werden müssen.

• Die von der Richtlinie vorgesehenen „aggressiven Geschäftspraktiken“, die die Entscheidungs- oder Handlungsfreiheit des Verbrauchers signifikant beeinträchtigen, wurden nicht in das Änderungsgesetz übernommen. Aggressive Geschäftspraktiken seien schließlich bereits in § 4 Nr. 1 und 2 des derzeit geltenden UWG geregelt.

Ziele der Reform

Die UWG-Reform soll nach Maßgabe der „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ zum Schutz des Verbrauchers für eine EU-weite Rechtsvereinheitlichung sorgen. Die bisher bestehende Diskrepanz zwischen den Schutzvorschriften der einzelnen Länder soll damit behoben und Rechtsklarheit geschaffen werden. Besonders das Vertrauen der Verbraucher in grenzüberschreitende Einkäufe soll hierdurch gestärkt werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zu den Zielen:

Mit der Reform leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des europäischen Binnenmarkts. Die Verbraucher werden nun beim Einkauf im Ausland vor unlauteren geschäftlichen Handlungen und betrügerischen Unternehmern genauso wie im Inland geschützt. Dies macht sich auch für die Unternehmen bezahlt. Sie können auf demselben Weg, auf dem sie Kunden in ihrem Herkunftsland ansprechen, auch 450 Millionen Verbraucher in der EU erreichen.

Wie geht es weiter?

Unternehmer müssen demnächst darauf achten, dass laufende Werbekampagnen mit den zahlreichen Einzelregelungen der neuen Rechtslage in Einklang stehen. Nach Ansicht des Kabinetts kann dies vorübergehend zu gewissen Kostensteigerungen führen. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau seien aber nicht zu erwarten. Ebenso müsse man nicht mit Bürokratiekosten rechnen.

Laut Auskunft des Bundesjustizministeriums werden sich die Bundesratsauschüsse für Recht, Wirtschaft und Landwirtschaft mit diesem Entwurf in zwei Wochen befassen.

Der Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (pdf).

Zur Pressemitteilung des Bundesjustizministerium.

Telemedicus zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.

, Telemedicus v. 09.06.2008, https://tlmd.in/a/840

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory