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USA: RIAA klagt gegen Usenet-Provider

Der Verband der US-amerikanischen Musikindustrie RIAA hat Klage gegen den Usenet-Provider „Usenet.com“ eingereicht. Begründung: Usenet.com ermögliche seinen Kunden Urheberrechtsverletzungen und habe sie sogar dazu ermutigt.

Usenet.com bietet seinen Kunden Zugang zum Usenet, unter anderem auch zu der sog. Binary-Hierarchie. Dort können in Newsgroups Dateien getauscht werden. Der Provider warb unter anderem damit, dass sein anonymer Zugang zum Usenet ideal geeignet sei, um MP3-Dateien zu tauschen. Die RIAA fordert nun Unterlassung, sowie Schadensersatz für die illegal getauschten Musikdateien. Denn Usenet.com habe es nicht nur unterlassen, rechtswidrige Dateianhänge zu filtern, sondern verdiene obendrein an den Rechtsverletzungen mit.

Auch in Deutschland hatten sich Gerichte mehrfach mit der Frage zu beschäftigen, ob Usenet-Provider für Rechtsverletzungen im Usenet in Anspruch genommen werden können. Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es bisher jedoch nicht.

Die Details zu der Klage bei Golem.

Urteile deutscher Gerichte in der Telemedicus Urteilsdatenbank.

, Telemedicus v. 19.10.2007, https://tlmd.in/a/459

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