Personen, die auf der sog. „No-Fly“-List der USA stehen, dürfen im Rahmen eines ordentlichen Gerichtsverfahren auf Löschung des Eintrags klagen, so die Entscheidung eines US-amerikanischen Gerichts. Reisenden, die auf dieser Liste stehen, ist es untersagt den US-amerikanischen Luftraum im Rahmen des Linienflugverkehrs zu durchfliegen. Bisher war eine Namenslöschung nur unter großen Schwierigkeiten zu erreichen, wie auch der Vorsitzende Richter Alex Kozinski festhielt: Weder gebe es ein entsprechendes Verfahren, noch eine Möglichkeit zur Stellungnahme des Betroffenen. Ebenso fehle es in der Regel an überprüfbaren Akten. Die Anwältin des Klägers zeigte sich daher zufrieden: Auf Grundlage der Entscheidung sollte es den Betroffenen künftig möglich sein, Beweise vorzulegen, warum sie nicht auf der Liste stehen sollten und den Fall ggf. vor eine Jury zu bringen. Beim Department of Homeland Security indes treffen solche Entscheidungen auf wenig Gegenliebe. So warf „Homeland-Security“-Chef Michael Cherthoff den Gerichten schon vor diesem Urteil vor, dergestalt einen neuen „11. September“ heraufzubeschwören.
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