Urteile zu Frames
OLG Köln: Keine Urheberrechtsverletzung durch Frame-Einbindung
Urteil v. 16.03.2012, Az. 6 U 206/11
OLG Düsseldorf: Haftung für embedded content
Urteil v. 08.11.2011, Az. I-20 U 42/11
LG Hamburg: Bildersuche von Google verletzt Urheberrechte
Urteil v. 26.09.2008, Az. 308 O 42/06
2. Die Zugänglichmachung ist auch nicht durch § 44a UrhG gerechtfertigt. Denn § 44a UrhG erlaubt lediglich die Vervielfältigung, nicht jedoch die öffentliche Zugänglichmachung. Selbiges gilt für die Schranke der Privatkopie aus § 53 UrhG.
3. Auch die Zitatfreiheit nach § 51 Nr. 2 UrhG ist nicht anwendbar. Denn das zitierte Werk muss zum Zwecke eines Zitats genutzt werden, d.h. als Beleg oder Erörterungsgrundlage. Dies ist bei einer Bildersuchmaschine nicht der Fall.
4. Die Katalogbildfreiheit nach § 58 Abs. 1 UrhG ist ebenfalls nicht anwendbar. Privilegiert ist durch § 58 Abs. 1 UrhG allein der Veranstalter der Ausstellung oder Versteigerung bzw. der Verkäufer, nicht jedoch ein Dritter.
5. Auch § 58 Abs. 2 UrhG kommt nicht in Betracht, denn § 58 Abs. 2 UrhG nimmt allein bestimmte Institutionen mit öffentlichem Bildungsauftrag von der urheberrechtlichen Haftung für eng umgrenzte Nutzungssachverhalte aus. Bildersuchmaschinen privater Unternehmen fallen nicht darunter.
6. Die Verkleinerung von urheberrechtlich geschützten Bildern als Thumbnails ist eine unfreie Bearbeitung nach § 23 UrhG.
7. Die Verlinkung urheberrechtlich geschützter Bilder mittels Frames oder als „Deep-Link“ direkt auf die Bild-Datei ist keine Urheberrechtsverletzung.