Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Pirna, Verfügung v. 27.08.2015, Az. -
Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sieht angesichts der „zurückliegenden Konfrontationen von Asylgegnern und –befürwortern vor Erstaufnahmeeinrichtungen wie auch des gegenwärtigen Demonstrationsgeschehens vor der Erstaufnahmeeinrichtung“ in Heidenau einen polizeilichen Notstand in seiner Zuständigkeit, da mittels der zur Verfügung stehenden Polizeikräfte der prognostizierten Lageentwicklung nicht gerecht gekommen werden könne. Demzufolge sei es nicht ausgeschlossen, „dass es bei einem Aufeinandertreffen der verschiedenen Lager zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und damit zur Schädigung schutzwürdiger Rechtsgüter, insbesondere Leben und Gesundheit von Teilnehmern öffentlicher Versammlungen, Unbeteiligten aber auch der zum Schutz von Versammlungen eingesetzten Polizei- und Ordnungskräften kommen würde.“
Verfügung
Aktenzeichen: –
Verkündet am: 2015-08-27
Das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlässt als zuständige Versammlungsbehörde gemäß § 32 Abs. 1 Sächsisches Versammlungsgesetz folgende Allgemeinverfügung:
1. Vom 28. August 2015, 14:00 Uhr, bis 31. August 2015,6:00 Uhr, werden alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel im gesamten Gebiet der Stadt Heidenau untersagt.
2. Alle bislang angezeigten Versammlungen in diesem Sicherheitsbereich werden von der unter Ziffer 1 genannten Regelung erfasst.
3. Für die Ziffer 1. bis 2. liegt die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse und wird angeordnet.
4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.