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AG Hamburg: Versäumnisurteil – Rückforderung überzogenen Wertersatzes nach Widerruf gegenüber Online-Datingportal

Bei Ausübung eines Widerrufsrechts gegenüber dem Anbieter eines Online-Datingportals kann ein ursprünglich verlangter überzogener Wertersatz zurück verlangt werden.

AMTSGERICHT HAMBURG

Im Namen des Volkes

Urteil

Aktenzeichen: 49 C 607/14

Verkündet am: 2015-01-12

ln dem Rechtsstreit
Prozess bevollmächtigte:
Vollstreckbare Ausfertigung
Versäumnisurteil
IM NAMEN DES VOLKES

erkennt das Amtsgericht Harnburg – Abteilung 49 … am 12.01.2015 ohne mündliche Verhandlung gemäß § 495a ZPO für Recht:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 336,15 € nebst 5 % Zinsen
ab dem 24.12.2014 zu zahlen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung steht der Beklagten der Einspruch zu. Der Einspruch kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
20355 Harnburg

eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit dar ZUstellung des Urteils.

Der Einspruch ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Er kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Einspruchsschrlft muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das der Einspruch gerichtet wird, und die Erklärung enthalten, dass gegen dieses Urteil Einspruch eingelegt werde. Soll das Urteil nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

In der Einspruchsschrift, jedenfalls aber innerhalb der Einspruchsfrist, hat die Partei ihre Angriffs· und Verteidigungsmittel (z.B. Einreden und Einwendungen gegen den gegnerischen Anspruch, Beweisangebote und -Beweiseinreden) mitzuteilen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es äußerst wichtig ist, die Angriffs- und Verteidigungsmittel innerhalb der Einspruchsfrist vorzubringen. Wird die Frtst versäumt, besteht die Gefahr dass der Partei jegliche Verteidigung abgeschnitten und in dem Prozess nur auf Grundlage des gegnerischen Sachantrags entschieden wird. Ein verspätetes Vorbringen wird vor Gericht nur zugelassen, wenn sich dadurch der Rechtsstreit nicht verzögert oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt. Verspätete verzichtbare Rügen, die die Zulässigkelt der Klage betreffen, können nur bei genügender Entschuldigung der Verspätung zugelassen werden.

Der Prozess kann also allein wegen der Versäumung der Frist zur Mitteilung dor Angriffs- und Verteidigungsmitten verloren werden.

Erscheint die Frist für dle Mitteilung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln (nicht fOr den Einspruch selbst) als zu kurz, kann vor ihrem Ablauf eine Verlangerung beantragt werden. Die Frist kann nur verlängert warden, wenn dadurch der Rechtsstreit nicht verzögert wird oder wenn erhebliche Gründe dargelegt werden.

, Telemedicus v. 29.08.2020, https://tlmd.in/-4120

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