Das Urteil des LG Köln zur Haftung des Wikimedia Deutschland e.V. für Inhalte der Wikipedia ist nun im Volltext verfügbar. Darin hat das Gericht entschieden, dass weder der Admin-C von wikipedia.de noch der Domain-Inhaber Wikimedia Deutschland e.V. für die Einträge der Internet-Enzyklopädie verantwortlich ist, weil
(…) die Beklagten nicht gezielt auf einen bestimmten Artikel verlinkt haben, sondern die Weiterleitung nur auf die Hauptseite von de.wikipedia.org erfolgte; dort wiederum ist eine Vielzahl von Autoren tätig, die eine ebenso große Vielzahl von Artikeln verfasst hat. Vor diesem Hintergrund kann der Weiterleitung nicht die ausdrückliche oder konkludente Erklärung entnommen werden, die Beklagten billigten die in diesen über 600.000 Artikeln enthaltenen Äußerungen und machten sie sich zu Eigen; die Annahme eines solchen Erklärungswerts wäre bloße Fiktion.
Zur Haftung des Admin-C führt das Gericht aus:
Als administrativer Ansprechpartner von wikipedia.de (und nicht von wikipedia.org) ist dieser (…) nicht derjenige, der die Inhalte der jeweiligen Webseite als eigene Inhalte zu verantworten hat. Die von der Klägerin angenommene Verantwortlichkeit des Admin-C für die Inhalte der jeweiligen Webseite beruht auf der Vorstellung, dass Domain und Webseite ein- und dasselbe sind, was aber nicht zutrifft. Die Domain ist – das ergibt sich aus dem Ausdruck von der DENIC-Webseite – nur eine Adressierungsmöglichkeit für bestimmte Webseiten, ist aber nicht mit Letzteren gleichzusetzen.
Die Beklagten hätten sich also die Inhalte der Wikipedia nicht pauschal zu eigen gemacht – eine Haftung komme deshalb nicht in Betracht. Ob eine Haftung als Mitstörer in Frage kommt, lässt das LG Köln allerdings offen.
Die weiteren Ausführungen des Gerichts betreffen vor allem die Zulässigkeit von Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen in dem betroffenen Wikipedia-Artikel. Das LG Köln hielt die fraglichen Passagen durchweg für zulässig. Der klagende Verlag kann damit nicht gegen den Eintrag über sich vorgehen. Er wurde mittlerweile aber ohnehin wegen mangelnder Relevanz gelöscht.