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Urheberstärkungsgesetz: Kleine Einführung in die Lobbyarbeit

Wenn ein „Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ die Lage von Autoren verschlechtert statt verbessert, dann ist da irgendwas faul. Ilja Braun von irights.info weiß auch, was das ist. Er hat sich in einem Dossier mit der Gesetzgebungsgeschichte des neuen § 63a UrhG beschäftigt.
Diese Norm regelt in Verbindung mit dem UrhWahrnG die Verteilung der Kopierabgabe zwischen den Urhebern und ihren Verlegern. Bis 2002 erhielten letztere sage und schreibe 70% der Einnahmen. Das sollte in dem „Stärkungsgesetz“ geändert werden. Jetzt kann der Anspruch aber sogar zu 100% an die Verlage abgetreten werden. Dies geht vor allem auf die Initiative des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zurück. Ilja Braun hat mit den Beteiligten aller Seiten gesprochen und die Gründe transparent gemacht, die zu der Neuregelung geführt haben:

Sind diese Fakten ein großes Geheimnis? Sicher nicht. Die Geschichte selbst ist weithin bekannt. Nur wurde sie bislang nicht systematisch zusammengefasst. Nur in Ansätzen
hat es eine Fachdiskussion darüber gegeben, eine öffentliche Diskussion überhaupt nicht. Mittlerweile ist es dafür zu spät, wenngleich man sich durchaus fragen kann, ob die
Interessenvertreter der Urheber bei der mit dem Justizministerium abgesprochenen konsensualen Umgestaltung des Paragraphen im Zuge des Zweiten Korbs tatsächlich die
Interessen der Autoren so vertreten haben, wie man es von ihnen hätte erwarten dürfen.
Und sicher darf man auch fragen, warum das Justizministerium offenbar nicht in der Lage ist, die Neufassung des Paragraphen so zu formulieren, dass er die beabsichtigte Wirkung auch tatsächlich qua Wortlaut erzielt und nicht bloß, wie derzeit, qua Konsens in der VG Wort.

Zur Meldung bei irights.info.

Direkt zum Dossier „Geliebte Apfelbäume“(pdf).

, Telemedicus v. 23.01.2009, https://tlmd.in/a/1125

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