Erneut steht eine Änderung des UrhG an. Diesmal geht es um den § 52a UrhG („Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“), der (gemäß § 137k UrhG) nur noch bis zum 31. Dezember 2008 gilt. Politiker und Interessenvertreter diskutieren nun darüber, ob man die Norm ersatzlos auslaufen lässt – oder ihr auch nach dem Ablauf des Moratoriums wieder Geltung verschafft. Die Regelung ist eine Urheberrechtsschranke, die die Befugnisse von Rechteinhabern zugunsten von Bildungseinrichtungen einschränkt: So dürfen zum Beispiel Hochschulen geschützte Texte einem abgegrenzten Personenkreis öffentlich zugänglich machen. Damit wird insbesondere das Einstellen in ein Intranet erlaubt.
Entscheidung einfach weiter aufschieben?
Eingeführt wurde die Normen im Jahr 2003 im Rahmen der großen Urheberrechtsnovelle durch die InfoSoc-Richtlinie. Und zwar gegen den erbitterten Widertand von Verlagen. Die befürchteten nämlich, dass Schulen und Hochschulen dann künftig keine Lehrbücher mehr anschaffen würden. Deswegen wurde der § 52a UrhG zunächst bis Ende 2006 befristet, anschließend bis Ende 2008. Und auch nun wird es wohl keine endgültige Lösung geben: Denn die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion haben sich in einem gemeinsamen Gesetzentwurf darauf geeinigt, die Norm diesmal bis Ende 2012 zu verlängern. Hingegen sieht ein Gesetzesvorschlag von Bündnis 90 / Die Grünen vor, den Übergangscharakter von § 52a UrhG endgültig zu beseitigen. Dazu heißt es in der Begründung:
„Mit dieser Änderung wird den positiven Auswirkungen der Wissenschafts- und Ausbildungsschranke § 52a UrhG in der Praxis Rechnung getragen.“
Im Vorschlag der Koalitionsparteien liest man, dass eine abschließende Bewertung der Auswirkungen des § 52a UrhG noch nicht möglich sei. Schon vor dem Ablauf des ersten Moratoriums wurde eine Evaluierung durchgeführt; seit Mai 2008 liegt dem Bundestag auch der Bericht zur zweiten Evaluation des Bundesjustizministeriums vor. Doch welche Schlüsse man aus den gesammelten Erhebungen ziehen soll, darüber sind sich die Politiker nicht einig. Das BMJ hat sich jedenfalls für eine Fortgeltung der Schrankenregelung ausgesprochen. Dafür wird es insbesondere vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels kritisiert. In einer Stellungnahme zu dem Auswertungsbericht (pdf) macht er die Regelung für Umsatzrückgänge auf dem Lehrbuchmarkt zumindest mitverantwortlich.