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Update: Fußballrechte im Wettbewerbsrecht

Im November 2007 berichteten wir von einer Klage des Würtembergischen Fußballverbands gegen das Internetportal „Hartplatzhelden.de“. Der Streit drehte sich um die Schutzfähigkeit von Fußballrechten aus Kreisliga-Spielen. Die Rechtsfrage ist höchst interessant: Weil ein „normales“ Fußballrecht, das aus dem Hausrecht des Veranstalters abgeleitet wird, nicht in Frage kommt, musste das LG Stuttgart ein Grundsatzurteil fällen. Das hat es nun heute getan.
Der Baden-Würtembergische Fußballverband vermeldet auf seiner Homepage, dass er gewonnen hat:

Vor dem Landgericht Stuttgart fand heute der Rechtsstreit des Württembergischen Fußballverbandes mit der Hartplatzhelden GmbH einen vorläufigen Abschluss. Das Gericht gab der Klage vollumfänglich statt und folgte damit dem Unterlassungsanspruch des wfv. Danach hat es die Beklagte bei Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € zu unterlassen, insbesondere Filmaufzeichnungen von Fußballspielen, deren Veranstalter der Kläger ist, öffentlich zugänglich zu machen, wie geschehen in deren Internetportal.

Bei Hartplatzhelden gibt man sich enttäuscht, aber weiterhin kampfbereit:

Wir betrachten das als Hinspielniederlage. Denn wir werden in Berufung gehen. Daher ändert sich erstmal nichts – zumindest nicht für Euch, denn auch die Württemberger können nach wie vor ihre Videos bei uns hochladen. Auch nehmen wir kein einziges Video runter.

Zur rechtlichen Bewertung haben die beiden Parteien noch wenig vermeldet. Wenn weitere Inhalte des Urteils bekannt werden, schicken wir ein Update.

Telemedicus zur rechtlichen Fragestellung.

Die Stellungnahme von Hartplatzhelden.de.

Die Stellungnahme vom Würtembergischen Fußballverband.

, Telemedicus v. 08.05.2008, https://tlmd.in/a/785

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