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Update: Content Fingerprinting und Internetrecht

Im September letzten Jahres erschien auf Telemedicus ein Interview zum Thema „Content Fingerprinting“. Dabei ging es darum, eine Technologie vorzustellen, die in vielerlei Hinsicht relevant für die Entwicklung des Internetrechts ist. Seitdem gab es einige neue Entwicklungen.

Die Frage, welche Fingerprinting-Technologien ein One-Click-Filehoster anwenden muss, um nicht mehr haftbar zu sein, stand im Zentrum einer Entscheidung des LG Düsseldorf. Das Gericht entschied: Der Host-Provider Rapidshare, dessen Dienstleistung im hohen Maße für Copyright-Verletzungen geeignet ist, muss in sehr engen Bahnen prüfen.

Da die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt eine Verpflichtung unter anderem zur Unterlassung die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist […] Es ist danach zu fragen, inwieweit es dem als Störer in Anspruch Genommenen technisch und wirtschaftlich möglich und zumutbar ist, die Gefahren von Rechtsgutverletzungen zu vermeiden […]. .

Dass ein Host-Provider nur im Rahmen des Möglichen haftet, ist noch keine Neuigkeit. Neu ist aber, dass das Gericht sehr enge Grenzen zog, was die Zumutbarkeit Prüfungspflichten angeht: Die bereits relativ komplexe Filtertechnik von Rapidshare reichte dem Gericht nicht aus. Es forderte deutlich verbesserte Abwehrmaßnahmen bis hin zu einer Registrierungspflicht oder notfalls der Abschaltung des Dienstes.

Zu dieser Entwicklung passt, dass sich die Fingerprinting-Technologie in der Zwischenzeit sprunghaft weiterentwickelt hat. Der deutsche Anbieter „iPharro“, eine Ausgründung des Fraunhofer Instituts, bewirbt seine Fingerprinting-Software wie folgt:

iPharro MediaSeeker€™s automatic content-based identification technology is highly accurate. While human observers may err due to fatigue, or miss small details in the footage that are difficult to identify, iPharro MediaSeeker detects content with a proven accuracy of over 99%. This does not require prior inspection or manipulation of the footage to be monitored. The system extracts the relevant information from the video stream data itself and can therefore efficiently monitor a nearly unlimited number of channels without manual interaction.

(Hervorhebungen nicht im Original)

Nimmt man diese beiden Entwicklungen zusammen – die engeren rechtlichen Anforderungen an die Prüfungspflichten von Host-Providern einerseits, die besseren technischen Möglichkeiten andererseits – dann folgt daraus: Wer der Störerhaftung entgehen will, der wird vermutlich bald auf eine Fingerprinting-Software zurückgreifen müssen. Das wäre dann das Ende sämtlicher Geschäftsmodelle, die auf der Verletzung von Urheberrechten beruhen. Und ein sehr weiter Schritt vorwärts für die Urheber und die zugehörige Verwertungsindustrie.

Telemedicus zur Entscheidung des LG Düsseldorf.

Zur Webseite von Ipharro.

Sehr interessantes White Paper zur Zukunft von Fingerprinting und Watermarking (PDF).

, Telemedicus v. 16.05.2008, https://tlmd.in/a/798

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