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Unterlassungserklärung: EA knickt ein

Ende Oktober 2011 erschien das heißersehnte Computerspiel „Battlefield 3” aus dem Hause Electronic Arts. Doch die Freude in der Gamer-Community währte nur kurz. Um das Spiel zu nutzen, musste man permanent online sein. Und nicht nur das: Zusätzlich verlangte EA, dass Nutzer die Software „Origin” installierten – ohne zu wissen, was es damit genau auf sich hatte. Etwa einen Monat später wurde deshalb der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aktiv: Wegen mangelnder Informationen und undurchsichtigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mahnte er EA ab. Der Spielehersteller Electronic Arts hat nun eine Unterlassungserklärung abgegeben, wie der vzbv heute mitteilte.

David gegen Goliath?

Man versetze sich in den spielfreudigen Käufer: Vorfreude, Spielkauf, Installation – und ein langes Gesicht. Denn anstatt loszulegen muss erst eine Internetverbindung hergestellt und „Origin” installiert werden. Gut nachvollziehbar, dass der Ärger der Käufer groß war. Explizit angekündigt hatte EA diese Maßnahmen nicht. Doch damit nicht genug: Rechtsanwalt Thomas Schwenke prüfte die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (EULA) von „Origin” – mit verheerenden Ergebnissen. Dort fanden sich Klauseln wie:

Du bestätigst und stimmst zu, dass die Anwendung Informationen über deinen Computer, Hardware, Medien, Software und deine Nutzung der Anwendung benutzen kann, um deine Lizenzrechte zu prüfen und die Anwendung zu aktualisieren.

Schwenke bezeichnete das als „Kopierschutz durch die Hintertür“. Und nicht nur das: EA behielt sich beispielsweise vor, sämtliche erhobenen Daten zu Marketingzwecken zu nutzen und sämtliche über Origin stattfindende Kommunikation zu überwachen. Für den Nutzer eine fast aussichtslose Situation: Wer das Spiel bereits gekauft hatte und in seinen Genuss kommen wollte, der musste sich EA wohl oder übel beugen.

Auch EA hat Rechte

Der vzbv stellte damals fest: „Der Trend auf dem Markt für Computerspiele ist eindeutig: Immer häufiger müssen sich die Nutzer im Internet registrieren, anschließend ein Benutzerkonto anlegen und für die gesamte Dauer des Spiels online sein.“ Der Hintergrund liegt auf der Hand: EA will sichergehen, dass auf dem Zielcomputer alles mit rechten Dingen zugeht. Sind Raubkopien anderer EA-Produkte vorhanden? Ist gar Battlefield 3 selbst raubkopiert? Eine Internetverbindung und Origin können als Sicherheitsmechanismen dienen, um das zu überprüfen. Das ist im Grunde ein nachvollziehbarer Gedanke.

Grenzwertig wird es aber, wenn darüber nur unzureichend aufgeklärt wird. Oder wenn die zugrunde liegenden Vertragsbedingungen undurchsichtig sind – und man beim Kauf noch nicht einmal eindeutig auf sie hinweist. Man darf sich schon fragen: Was hat sich EA bei alledem gedacht? Warum klärt EA nicht aktiv über diese Punkte auf? Und siehe da: Nur wenige Tage nachdem das Spiel erschienen war, änderte EA die „Origin”-Bedingungen. Dass man so schnell einlenkte, wirkt denn auch eher wie Schadensbegrenzung – nicht wie Wiedergutmachung.

Es ist, wie es ist.

Folgerichtig scheint es da, dass EA schließlich auch die Unterlassungserklärung abgegeben hat. So etwas tut man im Allgemeinen nur, wenn das Unterlassungsbegehren auch gerechtfertigt ist. In Zukunft will EA die Missstände laut vzbv daher abstellen:

Nach Abgabe der Unterlassungserklärung wird Electronic Arts in Zukunft sicherstellen, dass die Verbraucher bereits vor dem Kauf einer Software alle relevanten Informationen erhalten (zum Beispiel erforderliche Internetverbindung oder Installation einer Zusatzsoftware). Außerdem verpflichtet sich das Unternehmen, den Verbrauchern die Möglichkeit zu verschaffen, in zumutbarer Weise bei Vertragsschluss Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erlangen.

Und hier schließt sich der Kreis. Denn hierfür kann Origin in Zukunft sogar nützlich sein. So hat EA bereits im Dezmber 2011 erklärt, Origin trage „der Tatsache Rechnung, dass sich das Spielen, Kommunizieren und Einkaufen immer mehr ins Internet verlagert“.

Es bleibt dann nur noch die Frage: Warum eigentlich nicht gleich so?

Zur Pressemeldung des vzbv.

  • Fritz Pieper

    Fritz Pieper ist Rechtsanwalt bei Taylor Wessing.

, Telemedicus v. 21.05.2012, https://tlmd.in/a/2298

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