Telemedicus

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Unsicherheit zum alten TMG

Hendrik Wieduwilt kommentiert auf FAZ.net das Telemediengesetz:

Doch inwiefern Unternehmen und Blogger in diesem Zusammenhang das Verhalten Dritter im Auge behalten müssen, ist nach wie vor ungeklärt. Inzwischen gab es Änderungsanträge aus allen Oppositionsparteien. Stellungnahmen von Unternehmen und Interessenverbänden liegen vor. Noch immer geht es um Grundsätzliches: Nicht einmal die Verantwortlichkeit für elektronische Verweise (Hyperlinks) ist geklärt. Auch Suchmaschinen arbeiten in einer Grauzone.

Der erklärte Wille der EU, Internetunternehmen zugunsten internationaler Wettbewerbsfähigkeit nur beschränkt haften zu lassen, wurde von deutschen Gerichten und insbesondere dem Bundesgerichtshof mit seinen Entscheidungen zu Internetversteigerungen unterminiert.

Und weiter:

Der neue Wirtschaftsminister sollte einen Schlussstrich unter die Episode chaotischer Rechtsprechung ziehen. Zugegeben, die Haftung der Diensteanbieter ist eine unübersichtliche und technische Materie, mit der sich kaum ein Wahlkampf gewinnen lässt. Finanzkrise und Konjunktursorgen drängen das vermeintliche Nischenproblem an den Rand der öffentlichen Wahrnehmung. Das Internet selbst ist aber – besonders für Jüngere – allgegenwärtig. Das verdient Beachtung.

Zum Artikel bei FAZ.net.

, Telemedicus v. 16.02.2009, https://tlmd.in/a/1169

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