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ULD: Revision gegen das Urteil des OVG zu Facebook-Fanpages

Das ULD hat angekündigt, gegen das Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 4. September 2014 Revision zum Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Das OVG hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seiner Entscheidung ausdrücklich zugelassen. Entscheidende Rechtsfragen seien bisher nicht höchstrichterlich entschieden worden.

Thilo Weichert zu den Urteilsgründen:

„Die Urteilsbegründung ist so enttäuschend wie der vor drei Wochen verkündete Urteilstenor. Die vom ULD vorgebrachten wesentlichen Argumente werden nur beiläufig erörtert.“

Man verfolge mit der Revision eine bundesweite Klarstellung.

Der seit Jahren geführte Kampf des ULD gegen Facebook geht damit in die nächste Runde. Die Entscheidung des OVG vom 4. September 2014 stellte das vorläufige Ende einer Reihe von vom ULD gegen Facebook angestrengter Verfahren dar.
Ausführlich bei datenschutzzentrum.de.

, Telemedicus v. 29.09.2014, https://tlmd.in/a/2845

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