Überwachung verursacht einen „Chilling Effect”. Aber bei wem wirkt dieser Chilling Effect eigentlich? Warum sind sich Medien, Politik und Zivilgesellschaft weitgehend einig, dass die NSA-Überwachung ein Skandal ist, während die breite Bevölkerung darauf kaum reagiert? Um diese Fragen zu beantworten, hilft ein Blick darauf, wie in dieser Gesellschaft politische Meinungen entstehen, und wer von Überwachung wirklich betroffen ist.
Die politische Meinungsbildung in einer Mediendemokratie vollzieht sich in einem komplexen diskursiven Prozess. Dieser Prozess läuft über Massenmedien genauso wie über Mikromedien und Indivualkommunikation, er hat sowohl Bottom Up- als auch Top Down-Elemente. Ein vollständiges Modell der gesellschaftlichen Meinungsbildung haben die Sozialwissenschaften noch nicht entwickelt. Nachgewiesen ist aber, dass bei dabei eine kleine Personengruppe eine besondere Rolle spielt: die sog. „Opinion Leaders”, Meinungsführer. Zu dieser Gruppe gehören Multiplikatoren wie Journalisten und Blogger, aber auch Personen mit Autorität im jeweiligen Umfeld, wie Gewerkschaftsführer, Pfarrer, Unternehmenslenker und Amtsträger. Zuletzt lassen sich hier Personen nennen, die gezielt darauf hinarbeiten, am Diskurs mitzuwirken, z.B. Politiker, Künstler, Wissenschaftler und Aktivisten.
Diese „Opinion Leader” gehen den Dingen deutlich mehr auf den Grund als ihre „Follower”, sie sind die Hauptnutzer der „Qualitätsmedien”, und sie tauschen sich auch untereinander aus. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung interessiert sich demgegenüber kaum für politische Fragen. Sie vollzieht diese Fragen auch nicht im Detail nach, sondern orientiert sich an der Meinung von denjenigen, denen sie vertraut und zu denen sie aufschaut: Von Personen, die im jeweiligen Umfeld eine höhere Autorität genießen und deshalb die politische Überzeugung ihrer Umgebung vorprägen.
Auf diese Weise bildet sich ein „Diskurs im Diskurs”: Die Meinungsbildung vollzieht sich zuerst innerhalb einer kleinen, elitären Gruppe, bevor die Meinungen(en) nach und nach in die breite Masse durchsickern.
Die Existenz dieses vorgelagerten Diskurses gilt es zu berücksichtigen, wenn man sich den real existierenden „Meinungskampf” anschaut: Dort konkurrieren verschiedene Thesen, Sichtweisen und politischen Strömungen miteinander, ergänzen sich oder versuchen einander zu verdrängen. Die Auffassung der Mehrheit wandelt sich dabei ständig. Auf diese Weise passt sich die Gesellschaft veränderten Verhältnissen an, sie entwickelt sich weiter. In diesem Prozess beginnen alle neuen Strömungen als Minderheitsmeinungen: Lange bevor eine Auffassung zur Mehrheitsmeinung geworden ist, wird sie erst einmal von einer kleinen Gruppe von Personen vertreten. Und noch bevor eine These für die breite Bevölkerung relevant wird, war sie bereits Teil des „Diskurses im Diskurs”, an dem vorrangig Meinungsführer teilnehmen.
Niemand weiß, welche Minderheitsmeinungen sich in zwanzig Jahren durchgesetzt haben werden. Aber alle wissen, dass die Auffassungen der Bevölkerung sich ändern werden, und dass dies notwendig ist. Bis eine Meinung sich durchgesetzt hat, braucht sie als Minderheitsmeinung aber einen wirkungsvollen Schutz. Denn in einer Demokratie regiert die Mehrheit, und ohne Minderheitenschutz setzt diese sich vorbehaltlos durch. Unter anderem deshalb ist die Meinungsfreiheit vorrangig ein Minderheitenrecht.
Ein Beispiel: Noch vor wenigen Jahrzehnten war gelebte Homosexualität in Deutschland eine Straftat, denn die demokratische Mehrheit wollte eine Strafverfolgung Homosexueller. Heute hat dieser Wert sich gewandelt, Homosexualität gehört zum öffentlichen Leben und wird (größtenteils) akzeptiert. Dass gleichgeschlechtliche Liebe sein darf, ist heute allgemein anerkannt. Aber bis es so weit war, brauchten diejenigen, die sich für „Gay Rights” einsetzten, ihre Kommunikationsgrundrechte: Das Recht, zu Homosexualität unangefochten ihre Meinung zu äußern, darüber zu forschen und zu publizieren, sich künstlerisch damit auseinanderzusetzen, sich zu Aktivistengruppen zusammenzutun und zu demonstrieren.
Gerade die Demokratie braucht den „Diskurs im Diskurs”. Wenn die kleine Gruppe der Meinungsführer in ihrer Funktion bedroht wird, werden viele Personen aus dieser Gruppe ausscheiden, sich ins Privatleben zurückziehen. Ohne Grundrechte und ohne Minderheitenschutz hätte es die Gay Rights-Bewegung vielleicht nicht geschafft. Genauso alle wichtigen Werte, die heute den Common Sense dieser Gesellschaft prägen: Die Trennung von Kirche und Staat, Streikrecht und Versammlungsfreiheit, Menschenrechte, gleiche und geheime Wahlen, die Herrschaft des Rechts. Viele dieser Ideen waren früher geächtet, ihre Unterdrückung hat jahrzehnte- und jahrhundertelang den gesellschaftlichen Fortschritt gelähmt.
Weil niemand vorher weiß, welche Minderheitsmeinungen sich später einmal durchsetzen und mehrheitsfähig werden, brauchen alle Minderheitsmeinungen einen geschützten Raum. Nicht alle Minderheitsmeinungen von heute sind Mehrheitsmeinungen von morgen. Und die Reaktion der Gesellschaft auf eine Minderheitsmeinung kann brutal sein, auch in einer Demokratie. Meinungsführer wissen dies, viele haben einschlägige Erfahrungen gemacht. Der Schutz von Minderheitsmeinungen muss deshalb nicht nur die Gegenwart erfassen – er muss auch die Zukunft abdecken.
Gerade vor diesem Hintergrund wird der Datenschutz relevant: Er soll verhindern, dass Daten unbegrenzt gespeichert werden, er soll deren Missbrauch verhindern. Denn wer damit rechnen muss, dass ihn staatliche Stellen überwachen, Informationen zweckentfremden und womöglich fehlinterpretieren, der empfindet es als Risiko, aus der Masse herauszutreten und zum Meinungsführer zu werden. Erst Recht gilt dies, wenn der zukünftige Umgang mit den Informationen für ihn nicht absehbar ist: Jede Äußerung bekommt dann einen zusätzlichen Risikoaufschlag. Denn der (Minderheits-) Meinungsführer, der sich äußert, muss nicht nur einbeziehen, dass ihn die bestehende Gesellschaft abstrafen könnte. Er muss auch damit rechnen, dass Wissen über ihn gespeichert wird und zu einem viel späteren Zeitpunkt, bei geänderten Verhältnissen, auf ihn zurückfällt.
Das klingt sehr theoretisch. Aber der Gedanke wird leicht nachvollziehbar, wenn man sich die real existierende Geheimdienstüberwachung anschaut: Diese fokussiert sich auf eigentlich harmlose Bürger, die aber in Bereichen aktiv sind, wo die öffentliche Meinung sprunghaft ist. Kürzlich hat sich beispielsweise herausgestellt, dass die NSA insbesondere prominente Moslems überwacht; oder die Betreiber von Exitknoten des Anonymisierungsnetzwerks TOR. Wie soll ein muslimischer Meinungsführer, wie soll ein Anonymitäts-Aktivist auf solche Überwachung reagieren? Kann er sich darauf verlassen, dass diese Gesellschaft für die (potentiell unbegrenzte) Speicherungsdauer dieser Daten seine Minderheitenrechte schützen wird?
Wäre ich ein Moslem mit legitimen, aber kontroversen Ansichten z.B. zur Drohnenangriffen in Afghanistan – ich wäre sehr vorsichtig mit meinen Äußerungen. Und auch den Betrieb eines TOR-Exitknotens empfände ich unter den gegebenen Umständen als großes Risiko. Und zwar, obwohl es völlig legal ist, Moslem zu sein oder sich an TOR zu beteiligen. Aber kann ich wissen, für welche Auffassungen man in 10 oder 20 Jahren ins Gefängnis gehen wird, vielleicht gefoltert oder ermordet wird?
Die Gefahr politischer Verfolgung und die darauf gerichtete Überwachung betrifft, wie dargestellt, vor allem eine kleine, elitäre Gruppe von Meinungsführern. Anders ist das mit der breiten Masse: Wer wenig oder gar keine politische Meinungen vertritt und auch sonst wenig auffällt, den trifft Überwachung im Ausgangspunkt nur wenig. Viele Bürger gehen (zu Recht) davon aus, dass sie „nichts zu verbergen” haben, dass ihr Lebensstil weder jetzt noch in Zukunft Anlass zur Verfolgung sein wird. Die ganz überwiegende Mehrheit der Bürger in Deutschland hat demnach letztlich keinen sinnvollen Grund, sich vor staatlicher Überwachung durch den Staat zu fürchten. Diese Erkenntnis muss man im Hinterkopf behalten, wenn man sich fragt, wieso die überwiegende Mehrheit der Deutschen die Geheimdienst-Massenüberwachung schulterzuckend hinnimmt.
Dass nur eine kleine Gruppe wirklich Überwachung fürchten muss, heißt allerdings nicht, dass die Mehrheit durch Massenüberwachung keinen Schaden nimmt. Denn wenn der öffentliche Diskurs einfriert, dann betrifft das auch die Allgemeinheit. Eine Gesellschaft, die den unbefangenen Dialog ihrer „Opinion Leader” verliert, verliert ihre Fähigkeit zur Selbsterneuerung.
Welchen Effekt allgemeine Überwachung auslöst, zeigt ein Blick auf den letzten Überwachungsstaat auf deutschem Boden, die DDR: Dort lebte eine große Bevölkerungsmehrheit angepasst und zufrieden, solange die allgemeinen Lebensverhältnisse ausreichend gut waren. Nur die kleine Gruppe der „Opinion Leader” litt unter der einschüchternden Überwachung. Genau diese Gruppe wäre es aber gewesen, die sich für eine Modernisierung der Gesellschaft eingesetzt hätte – nicht nur für parlamentarische Demokratie, sondern z.B. auch für Umweltschutz, eine neue Kulturpolitik oder wirtschaftliche Innovation. Weil der Diskurs nicht funktionierte, stagnierten die Verhältnisse. Die Folge waren die Verarmung der öffentlichen Kultur, die Zerstörung der Umwelt, ökonomischer Verfall – und letztlich eine allgemeine Eintrübung der öffentlichen Stimmung, die irgendwann auch die Massen erreichte und die friedliche Revolution auslöste.
Der Schutz vor Überwachung schützt zunächst eine Minderheit, dient aber letztlich der Mehrheit. Auch wenn die Masse der Bürger eine Überwachung durch die Geheimdienste nicht fürchten muss, wird sie langfristig darunter leiden, wenn der öffentliche Diskurs einfriert.