Wie das Verfahren auf der juristischen Seite aussieht, ist bekannt: Die §§ 110 ff. TKG regeln die Herausgabe von Daten durch Telekommunikations-Dienstleister an die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden. Aber wie läuft das eigentlich bei den TK-Konzernen?
Spreeblick hatte einen der Verantwortlichen im Interview.
Spreeblick: In welchen Fällen kommt es zu Anfragen der Staatsanwaltschaft?
CTO: Alles mögliche. Häufig Beleidigung in Foren, Betrugsversuche, Cracking von Webseiten, E-Mail-Überwachung etc. Wegen Copyrightverletzungen eher selten, manchmal auch richtig finstere Sachen wie Verabredung zum Mord per E-Mail. Oft auch besonders lächerliche Angelegenheiten (jemand hat jemand anderen in einem Forum „Futzi“ genannt), da merkt man schon, der Polizist fragt sich auch gerade, was das Ganze soll, muss aber ermitteln.
Spreeblick: Wie viele CDs müssten gebrannt werden, wenn ihr die gewünschten Daten nicht faxen müsstet?
CTO: Das hängt ja sehr davon ab, was genau angefragt wird. Kürzlich hatten wir einen Fall, bei dem die Ergebnisdaten rund 35 CDs umfassten. Als die Ermittlungsbehörden das mitbekommen haben, haben sie die Daten NICHT abgeholt. Waren aber vorher sauer, dass der Richter die Überwachungsmaßnahme von Wochen auf Tage verkürzt hatte.