„Die Einführung des elektronischen Handelsregisters wird zu Recht als Fortschritt für Bürger und Justiz betrachtet. Die Verfahrensabläufe werden beschleunigt. Die Justizverwaltung spart Personal. Dieses System, das auf papierloser Aktenbearbeitung beruht, läuft natürlich nur dann störungsfrei, wenn sich keiner der Beteiligten verweigert. Die einzige Dienstgruppe, die rechtlich in der Lage ist, Sand ins Getriebe zu streuen, sind die Richterinnen und Richter. Einer von ihnen hat nun Ernst gemacht.”
So beginnt der Beitrag des BGH-Anwalts Prof. Dr. Ekkehart Reinelt in der Legal Tribune Online. Darin setzt er sich mit dem kuriosen Urteil des OLG Hamm auseinander, mit dem einem Richter im April ein „Recht auf Papier” zuerkannt wurde. Der Kläger hält Arbeiten am PC als reine „Hilfstätigkeiten” für unzumutbar und mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht für vereinbar. Reinelt kritisiert die vorgetragenen Argumente und das daraus sprechende „problematische Rollenverständnis”.
Zum Artikel in der Legal Tribune Online „Justiz im Elfenbeinturm”.