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„Türkisch für Anfänger“: Waldorf Frommer mahnt ab

Im Auftrag der Constantin Filmverleih GmbH mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München momentan die urheberrechtswidrige Verbreitung des Fims „Türkisch für Anfänger“ in P2P-Netzwerken (bittorrent) ab. Für eine außergerichtliche Einigung mit den angeblichen Urheberrechtsverletzern verlangt Waldorf die Zahlung eines Betrags in Höhe von 956,00 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus 450,00 Euro Schadensersatz und 506,00 Euro Rechtsanwaltskosten zusammen. Außerdem verlangt Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Einschüchternde Textbausteine

Bekanntermaßen sind Abmahnungen im Auftrag der Filmindustrie für Waldorf Frommer ein lukratives Massengeschäft. Man setzt dabei auf Einschüchterung des Abgemahnten und erzeugt bei diesem den Eindruck, dass er den Kopf kaum noch aus der Schlinge ziehen kann. Für den Abgemahnten belastende Fakten werden aufgebläht, Möglichkeiten der Entlastung werden verschwiegen, die Rechtslage nur einseitig wiedergegeben.

Positiv und in eigener Sache unterstellt Waldorf Frommer zum Beispiel, dass die Ermittlung des Anschlussinhabers über die geloggte IP-Adresse völlig fehlerfrei und „beweissicher“ geschehen sei. Zweifel darüber würden nicht existieren.

Verschwiegen wird, dass schon die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches in der Praxis nicht einfach ist. Die Kanzlei verzichtet auch auf einen Hinweis, dass der Anschlussinhaber nicht zwangsläufig Störer der behaupteten Urheberrechtsverletzung sein muss, sondern sich im Einzelfall durchaus mit Erfolg gegen eine entsprechende Vermutung wehren kann.

Der Gesamteindruck beim Abgemahnten dürfte damit verheerend sein.

Abmahnung überprüfen lassen?

Der Abgemahnte steht dann vor der Frage, die Abmahnung anwaltlich überprüfen zu lassen.

Es gibt einige, oft vorgetragene Argumente, die dafür sprechen. Am wichtigsten dürfte es sein, dadurch einen genauen Überblick über die Sach- und Rechtslage und die daraus sich ergebenden Handlungsmöglichkeiten zu erhalten. Auch die Tatsache, dass man sich durch Abgabe einer Unterlassungserklärung für einen Zeitraum von 30 Jahren rechtlich bindet, sollte der Abgemahnte beachten.

Als Hauptargument gegen eine anwaltliche Überprüfung werden oft die anfallenden Kosten vorgetragen: Zum Beispiel kann durch den ausgehandelten Vergleich und eigene Anwaltskosten ein insgesamt höherer wirtschaftlicher Aufwand entstehen, als ursprünglich von der Gegenseite gefordert wurde. Dann wird sich schnell ein Gefühl der Ernüchterung und die Frage nach dem „Warum?“ beim Abgemahnten einstellen.

Entscheidet man sich im Fall einer Waldorf-Abmahnung für eine anwaltliche Überprüfung der Sach- und Rechtslage, sollte man also von Anfang an auf Kostentransparenz bestehen und eine entsprechend klare Vereinbarung mit dem Rechtsanwalt treffen.

, Telemedicus v. 08.11.2012, https://tlmd.in/a/2465

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