Ein Trojanisches Pferd (Trojaner) ist ein Computerprogramm, das als nützliche Anwendung auf einen PC eingeschmuggelt wird, im Hintergrund aber schädliche Funktionen ausführt.Schädliche Funktionen können zum Beispiel sog. „Backdoors“ sein, die einen versteckten Zugriff auf den Computer ermöglichen. Eine andere Möglichkeit wäre eine „Keylogger“-Funktion, die Tastatureingaben mitschneidet, um Passwörter, Kontodaten und PIN-Nummern auszuspähen.
In Politik und Rechtswissenschaft ist diese Technik besonders seit der Diskussion um Online-Durchsuchungen im Gespräch. Dabei sollen Strafverfolgungsbehörden heimlich Computer über das Internet durchsuchen können.
Der Bundesgerichtshof hat diese Ermittlungsmethode für die Strafverfolgung nach derzeitiger Rechtslage als unzulässig erklärt (PDF). In Nordrhein-Westfalen sind Online-Durchsuchungen für den Verfassungsschutz aber nach § 5 Abs. 2 Nr. 11 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (PDF) erlaubt.
Ob diese Maßnahme jedoch technisch überhaupt machbar ist (zum Beispiel mit Hilfe von Trojanern), ist unklar. Und auch aus verfassungsrechtlicher Sicht sind Online-Durchsuchungen umstritten.