Aufgrund einer EU-Richtlinie wurde vor kurzem der Entwurf zur Novellierung der Telekommunikationsüberwachung vorgelegt. Danach sollen zur verbesserten Strafverfolgung künftig alle Telekommunikationsanbieter für eine Dauer von 6 Monaten sämtliche Verbindungsdaten protokollieren und abrufbereit speichern – und das, anders als früher, verdachtsunabhängig. Auch Pauschaltarife („Flatrates“), bei denen bisher eine Speicherung unzulässig war, werden nun erfasst. Bei Handy-Gebrauch sollen sogar die Standortdaten erfasst werden.
Datenschützer wie der „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ befürchten ein „Klima der Überwachung und Störungen der Kommunikation in sensiblen Angelegenheiten“. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilt diese Sorgen dagegen nicht: Ein Zugriff auf die Daten soll nur bei richterlicher Androhung erfolgen. Zudem sei die Vorratsspeicherung zur Aufklärung von terroristischen Taten unumgänglich und darüber hinaus verhältnismäßig.
Die Möglichkeit, Rückschlüsse auf das Kommunikations- und Bewegungsverhalten der Nutzer zu ziehen, wird mit dem überwiegenden öffentlichen Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung gerechtfertigt
Auf Kritik stößt auch, dass die bei der Aufbewahrung der Daten entstehenden Kosten von den Telekommunikationsanbietern selbst, d.h. letztlich von deren Kunden getragen werden. Der „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ fragt daher daher, ob das Geld nicht wirksamer in der Prävention von Tätern statt von Taten, beispielsweise an Schulen, eingesetzt wäre.