Provider künftig auch in Deutschland in der Pflicht?
Frankreich macht im Kampf gegen das Filesharing ernst: Nach einer Vereinbarung zwischen den betroffenen Interessensgruppen und dem französischen Staat, soll unter der Aufsicht eines Richters eine neue Behörde mit weitreichenden Rechten gegründet werden. Diese werde Internetnutzern, die illegalerweise urheberrechtlich geschützte Werke anbieten oder auf ihren Rechner heruntergeladen haben, zunächst eine schriftliche Warnung zukommen lassen. Bei wiederholten Verstößen sei sie aber auch mit dem Recht ausgestattet, die Internetverbindung des Betroffenen vorübergehend oder dauerhaft sperren zu lassen.
Im Gegenzug soll das DRM-System für Musik aufgegeben werden. Zudem sollen Filme künftig früher über das Internet als Video-on-demand verkauft werden dürfen. Besondere Bedeutung komme laut Futurezone den Providern zu: Diese sollen die notwendige Filtertechnik liefern, damit Rechtsverstöße ihrer Kunden auch aufgespürt werden können. Ein entsprechendes Gesetz wird voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft treten. Während die Industrie das Gesetz als großen Erfolg gegen die Online-Piraterie feiert, zweifeln Verbraucherschützer und verschiedene Politiker jedoch an seiner Verfassungsmäßigkeit.
Wie Spiegel-Online in einem ausführlichen Artikel berichtet, sollen künftig auch die deutschen Provider stärker in die Verantwortung genommen werden. Über „einen Umweg“ könnte der Gesetzgeber die Internetprovider zu „Erfüllungsgehilfen der Musik- und Filmkonzerne“machen:
Vor zwei Wochen hat der Bundestag die sogenannte Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Einmal in Kraft, wird das Gesetz deutsche Internetprovider verpflichten,sechs Monate lang zu speichern, wer wann, von wo und mit welchen Adressen im Netz Daten ausgetauscht hat. Der Bundesrat drängt darauf, dass in das Gesetz noch aufgenommen wird, dass auch Rechteinhaber die Verbindungsprotokolle nutzen dürfen, um Raubkopierer zu verfolgen (…) – ohne dass ein Richter entscheiden muss. Zwingen können die Länder den Bundestag aber nicht zu dieser Verschärfung – das (…) Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Allerdings ist im Bundestag ohnehin noch das Gesetz zur sogenannten „besseren Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ in Arbeit. Und darin ist – zumindest im Regierungsentwurf – ein Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Providern vorgesehen.