Telemedicus

, von

TMG verliert Berufungsverfahren um den „Seewolf“

OLG München gibt Produktionsgesellschaft Hofman & Voges im Titelschutzstreit Recht

In der vergangenen Woche hat das OLG München in einem weiteren Verfahren um die Titelrechte des Fernsehfilms „Der Seewolf“ zugunsten der Produktionsfirma Hofman & Voges entschieden. Das Gericht hob damit die Entscheidung der Vorinstanz auf. Demnach war die Verwendung des Titels „Der Seewolf“ für eine von ProSieben ausgestrahlte Neuverfilmung des bekannten Jack London-Romans rechtlich nicht zu beanstanden. Mit dieser Entscheidung ist der unübersichtliche Seewolf-Titelschutzsstreit zwischen der Tele München Gruppe (TMG) und der Produktionsgesellschaft Hofman & Voges um ein weiteres Kapitel reicher.
Die Vorgeschichte

Seit Herbst vergangenen Jahres streiten die TMG und die Produktionsfirma Hofmann & Voges um den Filmtitel „Der Seewolf“. Sowohl das ZDF als auch ProSieben hatten damals den Stoff des bekannten Seefahrer-Epos neu verfilmt. Beide Auftragsproduktionen sollten unter dem Titel „Der Seewolf“ vermarktet werden. Die vom ZDF beauftragte TMG forderte die für ProSieben tätige Produktionsgesellschaft Hofman & Voges im September 2008 daher gerichtlich auf, ihre Neuverfilmung nicht als „Der Seewolf“ zu betiteln. Hintergrund war, dass die TMG bereits 1971 die Erstverfilmung für das ZDF unter diesem Titel produziert hatte. Damit sah sie sich im exklusiven Besitz der Titelrechte.

In einem ersten Hauptsacheverfahren vor dem LG München I sprach das Gericht der TMG sodann auch die alleinigen Titelrechte am Seewolf zu. Damit untersagte das Gericht Hofman & Voges die Verwendung des Titels „Der Seewolf“ (Telemedicus berichtete).

Daraufhin wollte die TMG durch die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung die kurzfristig drohende Ausstrahlung der Hofman & Voges-Produktion auf ProSieben unter dem Titel „Der Seewolf“ verbieten lassen. Allerdings lehnte das LG München I überraschend den Antrag der TMG auf Erlass einer darauf gerichteten einstweiligen Verfügung gegen ProSieben ab. Der Münchener Sender strahlte die Hofman & Voges-Produktion daraufhin im Dezember unter dem streitgegenständlichen Titel wie geplant aus.

Im April 2009: Das Berufungsverfahren vor dem OLG München

Hofman & Voges hatte gegen die erste Entscheidung des LG München I inzwischen Berufung eingelegt. Dieses Verfahren ist nun in der vergangenen Woche vor dem OLG München zum Abschluss gebracht worden. Die Münchener Richter gaben dabei dem Berufungsantrag von Hofman & Voges statt. Demnach darf – entgegen der ernstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts – die Hofman & Voges-Produktion nun doch den Titel „Der Seewolf“ tragen. Damit ist die TMG nun zum zweiten Mal in diesem Titelstreit vor Gericht gescheitert.

Von ProSieben wurde das Urteil begrüßt und als Grundsatzentscheidung eingeschätzt. Christian Balz, Leiter des Bereichs deutsche Fiction von ProSieben, äußerte sich so zu der jüngsten Münchener Entscheidung:

„Ein wichtiges Urteil, da zukünftig im Fall der mehrfachen Verfilmung eines (gemeinfrei gewordenen) Literaturklassikers eine frühere Verfilmung nicht den Titel der Literaturvorlage für spätere Verfilmungen sperren darf. Damit dürfen auch spätere Verfilmungen den Originaltitel der Literaturvorlage verwenden. Das ist nicht nur für die ‚Der Seewolf‘-Verfilmung, sondern auch für weitere Klassikerverfilmungen und damit für die Branche insgesamt eine wichtige und gute Entscheidung“

Das noch nicht rechtskräftige Urteil des OLG München in dieser Sache liegt leider noch nicht im Volltext vor, die genaue Urteilsbegründung ist somit derzeit auch noch nicht bekannt.

Meldung von DWDL zur neuen Entscheidung im Seewolf-Streit.

Hintergrund: Telemedicus über das erstinstanzliche Verfahren vor dem LG München I.

, Telemedicus v. 04.05.2009, https://tlmd.in/a/1286

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory