+++ BGH bejaht Unterlassungshaftung des Anschlussinhabers im vorliegenden Fall.
+++ BGH verneint aber Schadensersatzhaftung des Anschlussinhabers.
+++ Werksseitiges Router-Passwort nicht hinreichend sicher.
+++ Für Haftungsausschluss muss Anschlussinhaber individuelles, sicheres Passwort wählen.
Dank an Felix Zimmermann vor Ort.
(BGH, Urteil v. 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens)