Telemedicus

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Ticker zur WLAN-Entscheidung des BGH

+++ BGH bejaht Unterlassungshaftung des Anschlussinhabers im vorliegenden Fall.

+++ BGH verneint aber Schadensersatzhaftung des Anschlussinhabers.

+++ Werksseitiges Router-Passwort nicht hinreichend sicher.

+++ Für Haftungsausschluss muss Anschlussinhaber individuelles, sicheres Passwort wählen.

Dank an Felix Zimmermann vor Ort.

(BGH, Urteil v. 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens)

Weitere Hintergründe bei Telemedicus.

Pressemitteilung des BGH.

, Telemedicus v. 12.05.2010, https://tlmd.in/a/1749

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