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Three Strikes: Brüssel ist schneller als Seoul

Internetsperren für Urheberrechtssünder à la Three Strikes hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Eigentlich. Denn diese spezielle Sanktionsmöglichkeit könnte ihr auch von höherer Ebene vorgegeben werden. So streiten Europapolitiker über eine entsprechende Regelung im Rahmen des Telekom-Pakets. Heute Nacht haben sich das Europaparlament und der Ministerrat auf einen Wortlaut des sog. Zusatzes 138 geeinigt. Dabei geht es darum, unter welchen Rahmenbedingungen die Mitgliedstaaten solche Sperrungen einführen dürfen.


Ein vager Kompromiss

Der aktuelle Kompromissvorschlag sieht keinen ausdrücklichen Richtervorbehalt vor, statt dessen lediglich „a prior, fair and impartial procedure”. Ähnlich vage geht es weiter, wenn es heißt, dass „in duly substantiated cases of urgency” auch Schnellverfahren eingesetzt werden können. Immerhin pocht der Entwurf auf die Einhaltung der Unschuldsvermutung und den Schutz der Privatsphäre. In Kraft tritt die Regelung aber erst, wenn sowohl der Ministerrat als auch das Parlament in seiner Sitzung Ende November zustimmen; weigert sich eine der Institutionen, ist das Verfahren endgültig gescheitert. Dann wäre eine ganz neue Initiative erforderlich.

Aber auch auf internationalem Parkett forciert man die Regelung: Diese Woche treffen sich verschiedene Staaten bzw. Staatengruppen wie die USA, EU, Kanada, Japan und die Schweiz in Seoul, um ein neues Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA) auszuhandeln. Die Dokumente werden zwar streng geheimgehalten. Dennoch ist nach außen gesickert, dass Internetsperren auf der Tagesodrnung stehen.

Amerikanische Regeln bald weltweit?

Nach diesen Informationen orientiert sich der Vertragstext an dem Freihandelsabkommen zwischen den USA und Korea aus dem Jahr 2007. Außerdem soll der der amerikanische DMCA (Digital Millennium Copyright Act) als Inspiration gedient haben. Beide Regelwerke zeichnen sich durch einen rigiden Schutz des geistigen Eigentums aus, vor allem indem verschärfte Strafen für Verletzungshandlungen angeordnet werden. Dabei gehen sie weit über die Maßnahmen bestehender internationaler Abkommen (wie etwa das TRIPS der Welthandelsorganisation) hinaus. So nennt der kanadische Rechtswissenschaftler Michael Geist als eines von fünf ACTA-Themen:

„Restrictions on limitations to 3rd party liability (ie. limited safe harbour rules for ISPs). For example, in order for ISPs to qualify for a safe harbour, they would be required establish policies to deter unauthorized storage and transmission of IP infringing content. […] They include policies to terminate subscribers in appropriate circumstances.”

Danach sollen also Internetanbieter strenger für Urheberrechtsverletzungen durch ihre Kunden haften; einer solchen Verantwortlichkeit können sie nur entgehen, wenn sie im Vorfeld angemessene Abwehrmaßnahmen ergriffen haben – bis hin zur Kappung des Internetanschlusses. Gleichzeitig sollen sie auch zur Sperrung einzelner Seiten im Wege eines „notice and take down”-Verfahrens verpflichtet werden. Richterliche Kontrollen vor der Verhängung solcher Maßnahmen sind nicht vorgesehen.

Bundesregierung unentschlossen?

Kommt das Three-Strikes-Modell auf diesem Weg „durch die internationale Hintertür” nach Deutschland? Malte Spitz von Carta.info liest den Koalitionsvertrag jedenfalls so, dass die neue Bundesregierung sich daran sogar beteiligen möchte:

„Wir werden uns auch auf europäischer und internationaler Ebene für wirksame Maßnahmen gegen die weltweite Marken- und Produktpiraterie einsetzen.< Das heißt für mich nichts anderes, als: ACTA wir kommen! Das ist eine Drohung nicht nur an die Menschen sondern auch das Parlament. Die Geheimdiplomatie bei Wirtschaftsfragen muss ein Ende haben. Wir opfern unsere Grundrechte nicht einer besseren Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie.”

Sollte das Modell auf europäischer Ebene eingeführt werden, bzw. ein so lautendes ACTA von der EU unterzeichnet werden, wird sich Deutschland einer Umsetzung ohnehin nicht entziehen können. Umso wichtiger wäre es, die Diskussion um das Abkommen transparent zu führen.

Futerzone über die Verhandlungen zwischen EP und Rat.

Zum Bericht über die ACTA-Verhandlung bei Golem.

RA Stadler zum „Zusatz 138”.

, Telemedicus v. 05.11.2009, https://tlmd.in/a/1561

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