Das EU-Parlament hat es vorerst abgelehnt: Das „Three strikes and you’re out“-Modell sieht vor, den Internetzugang von Nutzern zu sperren, denen Urheberrechtsverletzungen nachgewiesen werden können. Nun hat auch das Bundesjustizministerium zu einem Treffen eingeladen, um eine Umsetzung in Deutschland zu diskutieren. Auf jetzt.de sind zwei Interviews zu dem Thema veröffentlicht. Eines mit Stefan Michalk (Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie) und eines mit Markus Beckedahl von Netzpolitik.org. Die Einschätzungen, inwiefern das Mittel sinnvoll ist, gehen dabei weit auseinander. Insbesondere bei der Frage, ob damit verbundene Grundrechtseingriffe gerechtfertigt sind, ist man anderer Meinung: Beckedahl sieht in Internetsperrungen eine bedenkliche Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit. Michalk beurteilt das anders:
„Wir haben da in Deutschland eine extrem hohe Sensibilität beim Thema Datenschutz, das ist richtig. Und durch die jüngsten Skandale ist das sicher nicht weniger geworden. Dennoch muss man sagen: Das Grundrecht auf Eigentum ist ein gleichwertiges Grundrecht mit dem auf Datenschutz. Man muss einen Ausgleich dieser Interessen finden und das kann nicht immer nur zu Lasten der Rechte-Inhaber gehen.“
„Warnen statt Klagen: Die Musikindustrie ändert ihre Strategie in Sachen Internet-Piraterie“.
„Du darfst nicht mehr surfen. Markus Beckedahl über die Three Strikes and you’re out-Strategie“.