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Theater um Kinski: Gericht verbietet Bühnenstück

Ein Theaterstück mit Zitaten Klaus Kinskis darf nicht aufgeführt werden. Dies entschied das Kölner Oberlandesgericht Ende Juli. Das Stück mit dem Namen „Kinski – Wie ein Tier in einem Zoo” besteht zu einem Drittel aus Buchpassagen und Interviewäußerungen des Schauspielers.
Die Beklagten sind ein Schauspieler und ein Regisseur aus Köln. Sie dürfen das Theaterstück in der aktuellen Fassung, also mit den Kinski-Zitaten, nicht mehr aufführen. Darüber hinaus verpflichtete sie das Gericht, den klagenden Kinski-Erben Auskünfte über die bisherigen Einnahmen zu erteilen. Sie müssen den Erben Schadensersatz leisten.

Grenzen des Zitatrechts

Die Richter des Oberlandesgerichts sahen in der öffentlichen Aufführung des Stücks eine urheberrechtlich relevante und nicht berechtigte Verwertung der Werke Kinskis. Die Verwertung würde nicht durch das Zitatrecht (§ 51 UrhG) erlaubt, da im Theaterstück nicht erkenntlich werde, welche Textpassagen von Kinski stammen.

Auch eine zulässige freie Bearbeitung (§ 24 UrhG) der Kinski-Werke lehnte das Gericht ab. Die besondere Eigenart und Selbständigkeit des neuen Werkes (Theaterstück) sei nicht so erheblich, dass die Individualität der älteren Werke (Kinski-Texte) verblasse: Die Änderungen der Texte Kinskis wie auch die Unterschiede zwischen den Kinski-Zitaten und dem Theaterstück seien zu gering.

Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu.

Zur Pressemitteilung des Gerichts beim Sozialticker.

, Telemedicus v. 10.08.2009, https://tlmd.in/a/1435

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