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Telemedicus Sommerkonferenz: Update und Programmübersicht (Update)

Das Programm der Telemedicus Sommerkonferenz nimmt finale Formen an. In diesen Tagen bekommen wir die letzten Zusagen: Als Keynote-Sprecher für den Sonntag hat nun Thomas Stadler von Internet-Law zugesagt. Weitere Zugänge in den letzten Wochen sind Prof. Dr. Jan Roggenkamp, Fukami und Ulf Buermeyer für das Panel zur Digitalen Selbstverteidigung.

(Update, 19.8.2014: Fukami hat leider abgesagt, das Panel zur Digitalen Selbstverteidigung haben wir um Agata Królikowski ergänzt. Das Programm unten ist bereits entsprechend angepasst.)

Um vor der Konferenz noch einmal einen Überblick über das Programm zu geben, haben wir es noch einmal etwas zusammengefasst:

Samstag

10:45 bis 11:30
Keynote: Informationsfreiheit und Überwachung
Große Datenmengen bergen Chancen und Risiken. Wir befinden uns in einem unaufgelösten Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Zugang zu Informationen und dem Schutz der Privatsphäre. In der vernetzten Welt, in der viele Akteure Zugriff auf viele Daten haben, stellen sich deutlich komplexere Zuordnungsfragen, als sie in der sehr linearen Sichtweise des Datenschutzrechts abgebildet werden. Ist das auch auf die Überwachung von Telekommunikation übertragbar? Der Beitrag führt in das Thema der Konferenz ein und stellt dieses in einen größeren Kontext: Wie verhält sich Überwachung zum Grundprinzip des Informationsrechts?

Kai von Lewinski ist Professor an der Universität Passau, zuvor war er u.a. wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Datenschutz. Kai von Lewinski arbeitet u.a. zum Datenschutzrecht und zu Big Data.

11:45 bis 12:30
Überwachung und Chilling Effects
„Chilling Effects” sind staatliche Maßnahmen, die Bürger davon abhalten, von ihren Grundrechten Gebrauch zu machen; nicht durch Zwang, sondern durch Einschüchterung. Erzeugt auch Überwachung solche einschüchternden Effekte, und welche rechtlichen Folgen ergeben sich daraus? Wo ist die rote Linie, die ein Rechtsstaat nicht überschreiten darf? Eine Artikelreihe auf Telemedicus ist dem Problem bereits nachgegangen; der Vortrag fasst die Ergebnisse zusammen.

Simon Assion ist Redakteur bei Telemedicus, Juristischer Referent beim MDR, promoviert am Hans Bredow-Institut in Hamburg und ist Sprecher der LAG Medien- und Netzpolitik von Bündnis90/Die Grünen in Sachsen.

14:00 bis 14:45
Das Vorratsdaten-Urteil und die Folgen
Die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten ist nach dem EuGH-Urteil vom 8. April 2014 Geschichte – die Frage, wo die exakten (unions-) grundrechtlichen Grenzen eines behördlichen Zugangs zu Telekommunikationsdaten liegen, ist damit aber nicht abschließend beantwortet. Der Vortrag befasst sich, ausgehend vom EuGH-Urteil, mit den unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für nationale Maßnahmen der Vorratsdatenspeicherung und mit der Rolle der nationalen (Höchst-)Gerichte in einem europäischen Grundrechteverbund, in dem über die Zulässigkeit von Grundrechtseingriffen immer häufiger in Luxemburg entschieden wird.

Hans-Peter Lehofer ist Richter am österreichischen Verwaltungsgerichtshof und Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien. Außerdem ist er Autor des Weblogs e-comm.

14:45 bis 15:15
„Best of” des deutschen Überwachungsrechts im Strafprozess
Internetnutzer treibt eine Frage um: Wer darf wann und wie an meine Daten? Nicht umsonst hat das BVerfG den Passus von einem „diffus bedrohlichen Gefühl des Beobachtetseins“ verfasst. Jedoch scheint es, als habe sich dieses Gefühl mittlerweile verstärkt, hin zu einer diffusen Angst, genährt von einem gefährlichen Halbwissen über die praktischen behördlichen Möglichkeiten und die korrespondierenden rechtlichen Befugnisse. Vorratsdaten, Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung sind Gemeinplätze einer „Verfolgungsparanoia“ geworden. Zu Recht?

Jakob Dalby studierte Rechtswissenschaften an der WWU Münster, gegenwärtig ist er Referendar am OLG Celle sowie wissenschaftliche Hilfskraft an der Deutschen Hochschule der Polizei.

15:30 bis 16:15
Die Strafbarkeit von Entscheidungsträgern bei der TK-Überwachung
Der CCC hat Anfang des Jahres Strafanzeige gegen Verantwortliche bei BND und Bundesregierung wegen der Ausspähung deutscher Bürger gestellt. Der Beitrag fasst zunächst die verfassungs- und strafrechtliche Argumentation der Strafanzeige und den Verfahrensverlauf zusammen. Dabei wird die Verantwortlichkeit ausländischer und deutscher Nachrichtendienste und ihrer Vorgesetzten nach deutschem Strafrecht untersucht – von der bloßen Mitwisserschaft ohne aktive Beteiligung über die Übermittlung von „Metadaten“ im Ausland bis zum Austausch beliebiger Daten zwischen deutschen Nachrichtendiensten und den Geheimdiensten der „Five Eyes“. Schließlich wird die Frage diskutiert, inwiefern die Ladung von Edward Snowden als sachverständiger Zeuge geboten und möglich ist.

Claus Förster ist Fachanwalt für Strafrecht und Sozialrecht in Berlin. Er vertritt u.a. den Chaos Computer Club (CCC) im Rahmen der Strafanzeige gegen Verantwortliche bei Bundesnachrichtendienst und Bundesregierung.

16:15 bis 17:00
BVerwG: Das Verfahren zur BND-Überwachung
Erstmals seit 15 Jahren hat sich ein deutsches Gericht mit der Überwachungspraxis des BND befasst. Prof. Niko Härting hat beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt. Es geht um die weitreichenden Befugnisse des BND, E-Mails im Auslandsverkehr zu durchsuchen, zu filtern und mitzulesen. Mit der Klage macht Prof. Härting neben einer Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) eine Verletzung des Anwaltsgeheimnisses geltend, da es keinerlei Vorkehrungen gibt, die eine Vertraulichkeit anwaltlicher Mails gewährleisten.

Philipp Wunderlin ist Rechtsanwalt bei Härting Rechtsanwälte. Studium in München und Köln, Master an der Victoria University in Wellington, Neuseeland.

Sonntag

10:30 bis 11:00
Keynote: Wer schützt uns vor den Geheimdiensten?

Das genaue Ausmaß der Telekommunikationsüberwachung durch den BND ist unbekannt. Wir wissen auch nicht, in welchem Umfang deutsche Dienste Daten mit ausländischen Geheimdiensten austauschen. Niemand kann daher überprüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten oder überschritten werden. Die parlamentarische Kontrolle der Dienste funktioniert nicht, eine gerichtliche Kontrolle findet faktisch nicht statt. Die Bundesregierung schweigt unter Verweis auf die angebliche Notwendigkeit einer Geheimhaltung. Der Staat gestattet es damit auch den deutschen Diensten sich faktisch in einem rechtsfreien Raum zu bewegen. Wie lassen sich vor diesem Hintergrund die Dienste kontrollieren und die Grundrechte der Bürger schützen?

Thomas Stadler ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei Alavi Frösner Stadler in Freising. Bloggt unter internet-law.de über IT-rechtliche und rechtspolitische Themen.
11:15 bis 12:45
Die Datenschutz-Grundverordnung: Ein Gewinn für den Datenschutz?
Seit 2012 liegt der Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Kommission vor. Noch vor den Wahlen im Mai 2014 hat sich das Europäische Parlament auf eine gemeinsame Position verständigt. Doch die Beratungen im Rat der Europäischen Union dauern an. Öffentlich kritisiert wird dabei vor allem die Haltung der Deutschen Regierung. Das Google-Urteil des EuGH hat zu neuen Forderungen einer raschen Verabschiedung des Gesetzespaketes geführt. Doch stellen sich die geplanten Neuerungen wirklich als ein Gewinn für den zukünftigen Datenschutz dar und wie gestalten sich derzeit die Verhandlungen im Rat? Über diese und andere Fragen werden wir mit zwei Kennern des Reformprozesses diskutieren.
Moderation: Carlo Piltz arbeitet bei JBB Rechtsanwälte mit Schwerpunkt im IT- und Datenschutzrecht. Mitglied der Schriftleitung der juristischen Fachzeitschrift „Privacy in Germany“ (PinG). Betreiber des Blogs „de lege data“, twittert unter @CarloPiltz.
Peter Schaar ist Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz. Bis 2013 war er der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Rainer Stentzel ist Regierungsdirektor im Bundesinnenministerium. Er leitet dort das Referat Datenschutz sowie eine Projektgruppe Datenschutz, die innerhalb der Bundesregierung federführend für die Reform des Datenschutzes in der EU zuständig ist.
14:00 bis 14:30
Packet Inspection in Zeiten von Big Data
Packet Inspection ist die Vereinigung verschiedener Technologien, um über das Internet versendete Informationen zu analysieren und zu verwalten. Dabei können nicht nur Metadaten, sondern auch Inhalte wie beispielsweise persönliche Nachrichten der Nutzer ausgewertet werden. Die Anwendungsmöglichkeiten sind dabei vielfältig. Sie reichen von der Abwehr von Angriffen auf Netzwerke, über das Abhören von Kommunikation hin zum Blockieren von Informationen. Und je mehr Daten zur Verfügung stehen, desto besser werden die Verfahren. Wie können wir uns dagegen schützen? Gibt es einen rechtlichen Schutz?

Agata Królikowski studierte Jura und Informatik, aktuell ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Innovations-Inkubator der Leuphana Universität Lüneburg. Daneben ist sie u.a. Präsidiumsmitglied der Gesellschaft für Informatik e.V. sowie Sprecherin der Fachgruppe Internet und Gesellschaft.

14:30 bis 16:00
Digitale Selbstverteidigung: Eine rechtliche Gratwanderung?
Wo der Staat seinen Schutzauftrag vernachlässigt, muss der Betroffene sein Recht auf Privatsphäre selbst verteidigen. Hier versprechen der Einsatz von Verschlüsselungssoftware und Anonymisierungsdiensten Abhilfe. Viele dieser Dienste und Projekte sind aber auf die aktive Unterstützung ihrer Nutzer angewiesen. Doch wer aktiv ein Zeichen gegen staatliche Überwachung setzen will, dem drohen mitunter rechtliche Konsequenzen. Welcher Raum bleibt uns zwischen Störerhaftung und Hackerparagraph zur digitalen Selbstverteidigung? Sind das Hacken von Computersystemen oder DDoS-Attacken legitime Formen zivilen Ungehorsams oder nicht zu rechtfertigende Straftaten? Haben wir ein Recht auf Widerstand und wenn ja, in welchen Grenzen? Diese und weitere Fragen werden wir mit unseren Gästen diskutieren.
Moderation: Sebastian Brüggemann berät als Rechtsanwalt in Fragen des Urheber-, Medien-, IT- und Datenschutzrechts bei PwC Legal in Düsseldorf. Seit 2013 betreut er einen Lehrauftrag (Internetrecht) an Uni Tübingen.

Agata Królikowski studierte Jura und Informatik, aktuell ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Innovations-Inkubator der Leuphana Universität Lüneburg. Daneben ist sie u.a. Präsidiumsmitglied der Gesellschaft für Informatik e.V. sowie Sprecherin der Fachgruppe Internet und Gesellschaft.

Matthias Spielkamp ist Partner beim iRights.Lab. Journalist, Gründungsmitglied und Redaktionsleiter von iRights.info. Lehraufträge an verschiedenen deutschen Hochschulen. Vorstandsmitglied bei Reporter ohne Grenzen. MA in Philosophie (FU Berlin), MA in Journalismus (University of Colorado).
Jan Dirk Roggenkamp ist Professor für Öffentliches Recht und Datenschutzrecht an der Polizeiakademie Niedersachsen. Vorher u.a. Rechtsanwalt für IT-Recht bei Bird & Bird und Referent im Bundesministerium der Justiz.
Ulf Buermeyer (@vieuxrenard) ist Richter in Berlin. Zuvor u.a. wiss. Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts. Buermeyer programmiert, seit er zum 10. Geburtstag einen 64er bekam – derzeit vor allem in PHP/Hack und in ObjectiveC. Er ist u.a. Mitglied im CCC und im Digitale Gesellschaft e.V.

Nähere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit gibt es auf der Webseite zur Sommerkonferenz.

  • Dr. Simon Assion

    Dr. Simon Assion ist Mitgründer von Telemedicus und Rechtsanwalt bei Bird&Bird.

, Telemedicus v. 18.08.2014, https://tlmd.in/a/2818

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