Lässt sich privates Filesharing entkriminalisieren? Wie steht es um die Kultur-Flatrate? Derartige Reformvorschläge sind in der Politik salonfähig geworden. Doch lassen sie sich auch rechtlich realisieren?
Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent der taz, setzt sich mit dieser Frage auseinander. Dabei beleuchtet er nicht nur die verfassungs- und europarechtlichen Hürden, sondern zeigt auch, wie völkerrechtliche Verträge dem Gesetzgeber die Hände binden. So äußert sich Rath etwa zum TRIPS-Abkommen, dem Vorgänger von ACTA:
TRIPS verpflichtet die beteiligten Staaten, in ihrem nationalen Recht wirksamen Rechtsschutz gegen viele Arten von Urheberrechtsverletzungen vorzusehen. Staaten, die diese Pflichten verletzten, können vor einem WTO-Streitschlichtungspanel verklagt werden. Hier dürfte es deshalb Probleme mit einer völligen Entkriminalisierung des Filesharing geben.