Von Diana Spikowius und Johannes Stuve (Gastautor)*
Am Montag, den 19.11.2018, fand die 6. Urheberrechts-Konferenz der Initiative Urheberrecht zum Thema „Perspektiven des Urheberrechts im Informationszeitalter“ in der Akademie der Künste in Berlin statt. Thematisch drehte sich die Veranstaltung schwerpunktmäßig um die Auswirkungen der Beschlussfassung der EU zur neuen Urheberrechtsrichtlinie (COM/2016/0593 final – 2016/0280) auf die Situation der Kreativen in Europa. Ebenso ging es um einen perspektivischen Ausblick über die Entwicklung von Urheberrecht, Medienpolitik und Kulturförderung im Kontext der Digitalisierung. Die Veranstaltung wurde auf Twitter unter #ZukunftUrhr zahlreich kommentiert.
Nach der Begrüßung der Präsidentin der Akademie der Künste Prof. Jeanine Meerapfel und der Eröffnung durch den Sprecher der Initiative Urheberrecht Prof. Dr. Gerhard Pfennig, begann der erste Veranstaltungsblock, in dem es um vorrangig um die politische Einordnung der aktuellen Diskussion zur neuen Urheberrechtsrichtlinie ging.
Die Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley (SPD) musste sich leider kurzfristig, dafür aber sachkundig von ihrer Staatssekretärin Christiane Wirtz vertreten lassen. Die persönliche Sicht zur Urheberrechtsreform von Barley, die sich selbst als überzeugte Europäerin bezeichnet, wäre dennoch sehr interessant gewesen. Eine zukunftsträchtige Vision für das Urheberrecht im digitalen Raum, wie man sie sich vom BMJV gewünscht hätte, blieb in der Rede jedenfalls aus. Stattdessen blieb vor allem der sinngemäße Ausspruch hängen, dass überlegt werden müsse, ob „Überkommenes“ nicht besser „verworfen werden sollte“. Ob dies gar auf das Urheberrecht bezogen sein sollte, bliebt offen. Die Reaktionen seitens des Publikums und einiger Referenten legte einen solchen Schluss zumindest nahe.
Demgegenüber stellte sich die Staatsministerin für Kultur und Medien Prof. Monika Grütters (CDU) überzeugend auf die Seite der Urheber, in dem sie ein Urheberrecht forderte, „das es Künstlern und Kreativen ermöglich[e], von geistiger Arbeit zu leben“. Die Digitalisierung biete das große Potential kulturelle Güter für alle verfügbar zu machen. Es müsse aber klar sein, dass ein solches Angebot nicht umsonst sein könnte. In diesem Zuge kritisierte Grütters die im Netz weit verbreitete „Gratismentalität“. Den Richtlinienentwurf des europäischen Parlaments begrüßte sie dagegen ausdrücklich und hielt den durch die öffentliche Diskussion erweckten Eindruck, dass insbesondere der umstrittene Art. 13 des Entwurfs die Existenz unzähliger kleinerer Angebote bedrohe, für „Panikmache“, die „schlicht nicht zu[treffe]“.
Staatsministerin Monika #Grütters plädiert bei der Tagung #ZukunftUrhR für eine Öffnung digitaler Zugänge zu Kultur, beispielsweise zur kulturellen Teilhabe. „‚Kultur für alle!‘ heißt aber noch lange nicht: ‚Kultur umsonst für alle!‘“ https://t.co/RxlarhHDMS pic.twitter.com/iKFqdR5cyk
— BKM Kultur & Medien (@BundesKultur) 19. November 2018
Da der Schriftsteller Ingo Schulze aus persönlichen Gründen verhindert war, wurde dessen Rede von der Vizepräsidentin der Akademie der Künste Kathrin Röggla verlesen. Schulze stellte wortstark fest, wie wichtig eine ausreichende Vergütung für die Kulturschaffenden sei. Vor diesem Hintergrund betonte er die große Bedeutung von Verwertungsgesellschaften, da sich die Urheber nur so gegen die überlegende Stellung der großen Konzerne behaupten könnten.
Den Auftakt zur konkreten Diskussion um den aktuellen Stand der EU-Urheberrechtsrichtlinie lieferte Prof. Dr. Malte Stieper mit einem lebendigen Vortrag zu den einzelnen Regelungs- und Diskussionspunkten des Richtlinienentwurfs. Fazit: Für Urheber sei die Richtlinie nicht der große Wurf, sie biete jedoch zumindest eine gewisse Verbesserung. Die von Stieper herausgearbeiteten, zum Teil stark voneinander abweichenden Unterschiede in den Entwurfsfassungen von Parlament, Rat und Kommission lassen aber befürchten, dass das Trilogverfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
#ZukunftUrhR 6. #Urheberrecht Konferenz #Berlin Malte Sieper liefert sehr gute Analyse zum aktuellen #Trilog Verfahren und den widerstreitenden Interessen und befürwortet verstärkte Lizenzierungen. @FairInternet4P @GVL_de @vgwortlos @gema_news pic.twitter.com/yQlhTm9N8L
— Gerald Mertens (@GMOrch) 19. November 2018
Neben rechtlichen Diskussionen wurde auch die Stimme der Urheber und ausübenden Künstler gehört: Mercedes Echerer mahnte als Schauspielerin und Europapolitikerin u.a. die sprachliche Differenzierung zwischen dem Urheberrecht und dem amerikanischen Copyright an. Das Urheberrecht schütze eben mehr als lediglich die wirtschaftlichen Aspekte des Kulturschaffens.
Leidenschaftliche Statements für ein starkes Urheberrecht sowie teilweise unterhaltsame Anekdoten prägten das Nachmittagsprogramm. Der durch den FAZ-Artikel zur „Anatomie eines Politik-Hacks“ der breiten Öffentlichkeit bekannt gewordene Volker Rieck erläuterte anschaulich die Bedrohungen des europäischen Entscheidungs- und Gesetzgebungsprozesses durch den sog. „Klick-Aktivismus“, bei dem einzelne Akteure durch technische Hilfsmittel gezielt den öffentlichen Diskurs beeinflussen.
Die Manipulation aus der USA bei Brüsseler Entscheidungsprozesse im @EPinDeutschland wird noch mal deutlich von @Volker_Rieck dargestellt; die Methoden sind undemokratisch unabhängig vom #Urheberrecht wir sollten wachsam sein! #ZukunftUrhR #EU #Europa pic.twitter.com/yJHGQS8Bwl
— Carl Grouwet (@CarlGrouwet) 19. November 2018
Komponist und Publizist Matthias Hornschuh hielt eine leidenschaftliche Rede für ein auf der Menschenwürde basiertes Urheberrecht – denn nur all zu oft werde vergessen, dass das Urheberrecht sich nicht nur um Vergütungen drehe, sondern etwas mit Persönlichkeitsrechten und somit der Menschenwürde zu tun habe. Er mahnte an, „nicht vor der normativen Kraft des Faktischen zu kuschen“.
Einen andere medienpolitische und praxisnahe Perspektive tat Dr. Tobias Schmid als Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen auf. Er betonte, dass es zwar außerordentlich richtig sei, illegale Inhalte im Netz zu löschen. Noch wichtiger für einen wirksamen und anhaltenden Lerneffekt bei den Tätern ist jedoch eine konsequente Verfolgung von jeglichen Rechtsverstößen.
Prof. Dr. Fred Breinersdorfer warb neben der nunmehr zeitnahen Einführung eines Bestsellerparagraphens auf europäischer Ebene für die Einführung eines dringend notwendigen Auskunftsanspruch auf Nutzungsdaten. Ohne Nutzungsdaten sei schließlich jeglicher Vergütungsanspruch schwierig durchzusetzen.
Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine Diskussion zwischen dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Matthias Leistner, der Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner (Bündis 90/Die Grünen), dem Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling (CDU) und dem EU-Parlamentsabgeordneten Tiemo Wölken.
Eingeleitet wurde die Diskussion mit einem Vortrag von Leistner zum Thema „Digitalisierung und Entwicklung des Rechtsrahmens“, in dem Leistner einen eigenen Vorschlag zu einer systematischen Neuordnung der unmittelbaren und mittelbaren Täterhaftung im europäischen Urheberrecht aufwarf. In der darauffolgenden Fragerunde zeigte sich jedoch die konzeptionelle Schwäche des Panels. Da die beiden Bundespolitiker in die europäische Gesetzgebungsprozesse nicht weiter involviert waren, entwickelte sich das Gespräch zu einem Dialog zwischen Leistner und Wölken. Heveling konnte zwar Informationen vom Berichterstatter im EU-Parlament Axel Voß wiedergeben und betonte die Notwendigkeit, den Gesetzgebungsprozess zur EU-Richtlinie zügig zu einem Abschluss zu bringen. Für die äußerst innovativen, weitsichtigen und ambitionierten Pläne von Leistner konnte er sich jedoch nicht erwärmen. Rößner hielt Leistners Vorschlag dagegen für einen großartigen Ansatz, der als Grundlage für eine Zukunftsvision für das Urheberrecht tauge. Dafür bekam sie dagegen kaum Gelegenheit, die eigene umfassende digitale Agenda im erst vor kurzem beschlossenen Europawahlprogramm des Bündnis 90/Die Grünen vorzustellen.
Abschließend war die Veranstaltung aufgrund ihres abwechslungsreichen Programms ein voller Erfolg. Für Interessierte haben die Veranstalter angekündigt, in Kürze die Tonmitschnitte der einzelnen Vorträge veröffentlichen zu wollen. Die wichtigsten Beiträge sollen zudem in der juristischen Fachzeitschrift ZUM (Zeitschrift für Urheberrecht und Medienrecht) veröffentlicht werden.
*Johannes Stuve ist Promotionsstipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes und promoviert bei Prof. Dr. Malte Stieper im europäischen Urheberrecht.