Telemedicus

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Die Telemedicus Sommerkonferenz 2022 im Überblick

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Infos zur Telemedicus Soko22

Datum: Freitag, 8. Juli, und Sonnabend, 9. Juli 2022
Ort: Microsoft Atrium, Unter den Linden 17, 10117 Berlin
Programm zum Download: Telemedicus Soko22 – Programm (PDF)

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Wochenrückblick: Videoüberwachung, Pegizei, Zwiebelfreunde

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+++ Bundesarbeitsgericht lockert Videobeweis

+++ Journalisten bei Pegida-Demo von Polizei festgesetzt

+++ BGH untersagt Ticketpreisklauseln bei Eventim

+++ Zwiebelfreunde: Durchsuchung war rechtswidrig

+++ Digitalrat der Bundesregierung nimmt Arbeit auf

+++ 5G-Lizenzen: Bundeskartellamt für mehr Wettbewerb

+++ Hamburger Initiative zu Online-Gerichtsverfahren

+++ OLG Dresden: Sixt durfte mit GDL-Chef werben

+++ USK-Freigabe für Computerspiel mit Hakenkreuzen

+++ Es bleibt wohl dabei: beA geht am 3. September online Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Filesharing, Adblocker, Urheberrecht

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+++ BGH veröffentlicht Filesharing-Entscheidungen

+++ LG Stuttgart hält Adblocker für rechtlich zulässig

+++ LG Potsdam: Mobilfunkprovider sind für Rechnungen von Drittanbietern verantwortlich

+++ EU-Kommission legt Aktionsplan für die Modernisierung des EU-Urheberrechts vor

+++ Baden-Württemberg: Neue Konzentration bei urheberrechtlichen Streitigkeiten Artikel vollständig lesen

Kein Zwitschern aus dem Gerichtssaal

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Vor wenigen Tagen musste Apple ein Versäumnisurteil gegen Samsung vor dem Landgericht Mannheim hinnehmen. Grund war eine von vielen Patentstreitigkeiten zwischen den Konkurrenten. Allerdings stellte sich schnell heraus, dass Apples Anwälte – wahrscheinlich aus prozesstaktischen Gründen – nicht erschienen waren. Berichtet hatte fortwährend Florian Müller auf dem Blog FOSSpatents. Dieser kündigte zwischenzeitlich auch an, live aus den Verfahren tweeten zu wollen. Das ging dem zuständigen Richter allerdings zu weit: Er untersagte nun „Live-Tweets“ aus der Verhandlung. Artikel vollständig lesen

BVerfG: Entscheidung zum Filmen in Gerichtssälen

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Eilantrag des ZDF erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einer einstweiligen Verfügung festgelegt, dass das ZDF am Anfang und Ende eines Gerichtsprozesses filmen darf. Hintergrund ist der Strafprozess gegen mehrere Bundeswehr-Ausbilder, der derzeit in Münster stattfindet. Der Vorsitzende Richter der Strafkammer hatte ein allgemeines Filmverbot verhängt: Fernsehteams sollten nicht einmal zu Beginn und Ende der Sitzung filmen dürfen. Das ZDF erhob gegen diese Anordnung einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz – und war damit erfolgreich. Artikel vollständig lesen

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